Artikel 3 VO (EU) 2022/209
Von der Agentur für Berechnungs- und Validierungszwecke bereitzustellende Informationen
Bei der Bereitstellung der Informationen, die zur Berechnung des Verkaufsvolumens und der Anwendung antimikrobieller Mittel sowie zur Validierung der Daten erforderlich sind, verwendet die Agentur die in Anhang III aufgeführten Variablen.
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