ANHANG I VO (EU) 2022/2094
DEFINITIONEN STATISTISCHER BEGRIFFE
Verbrauch nach der Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (COICOP)
Der Verbrauch nach der Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (COICOP) basiert auf dem Konzept der Konsumausgaben der privaten Haushalte im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010)(1), soweit dieses auf den Bereich Verbrauch anwendbar ist. Es bezieht sich auf die von privaten Haushalten für Waren und Dienstleistungen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse oder Wünsche getätigten Ausgaben. Zu den Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte gehören folgende Beispiele:- a)
- Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohnungsbesitz (unterstellte Miete);
- b)
- Eigenverbrauch;
- c)
- Ausgaben für nicht unter Vorleistungen fallende Posten, wie z. B.:
- 1)
- Material für kleine Reparaturen und Renovierung von Wohnungen, wenn derartige Arbeiten sowohl von Mietern als auch von Eigentümern ausgeführt werden;
- 2)
- Material für Reparatur und Instandsetzung dauerhafter Konsumgüter einschließlich Fahrzeuge;
- d)
- Ausgaben für nicht zu den Investitionen zählende dauerhafte Konsumgüter, die über mehrere Perioden genutzt werden; dies gilt auch für gebrauchte Investitionsgüter, die private Haushalte von Produzenten kaufen;
- e)
- für Konsumzwecke der privaten Haushalte direkt in Rechnung gestellte Finanzdienstleistungen (d. h. FISIM nicht eingeschlossen);
- f)
- Versicherungsdienstleistungen in Höhe des in den Bruttoprämien enthaltenen tatsächlichen Dienstleistungsentgelts;
- g)
- Dienstleistungen der Altersvorsorgeeinrichtungen in Höhe des in den Bruttoprämien enthaltenen tatsächlichen Dienstleistungsentgelts;
- h)
- Zahlungen privater Haushalte für Genehmigungen, Zulassungen usw., die als Erwerb von Dienstleistungen betrachtet werden;
- i)
- Ausgaben für Waren und Dienstleistungen zu wirtschaftlich nichtsignifikanten Preisen, z. B. Eintrittsgebühren für Museen.
- a)
- soziale Sachleistungen, wie zunächst von den privaten Haushalten getätigte, aber von der Sozialversicherung später erstattete Ausgaben für medizinische Zwecke;
- b)
- Ausgaben für Posten, die unter Vorleistungen oder Bruttoinvestitionen fallen, wie beispielsweise:
- 1)
- Ausgaben privater Haushalte als Eigentümer von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit für geschäftliche Zwecke, wie für Fahrzeuge, Möbel oder elektrische Geräte (Bruttoanlageinvestitionen) oder für Verbrauchsgüter, wie Brennstoffe (Vorleistungen);
- 2)
- Ausgaben privater Haushalte für die Innenausstattung, Instandhaltung und Reparatur eigener Wohnungen, wenn derartige Ausgaben normalerweise von Mietern nicht übernommen werden (Vorleistungen bei der Erbringung von Wohnungsdienstleistungen);
- 3)
- Wohnungserwerb (Bruttoanlageinvestitionen);
- 4)
- Ausgaben für Wertsachen (Bruttoanlageinvestitionen);
- c)
- Erwerb von nichtproduzierten Vermögensgütern, insbesondere Grundstückserwerb;
- d)
- alle Zahlungen privater Haushalte, die zu den Steuern zählen;
- e)
- freiwillige Geld- oder Sachleistungen von privaten Haushalten an wohltätige Einrichtungen und Hilfsorganisationen.
- a)
- sämtliche Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen, jedoch nicht die abziehbaren Gütersteuern, wie die Mehrwertsteuer;
- b)
- alle Transportkosten, die vom Käufer gesondert zu zahlen sind, um Waren zur gewünschten Zeit am gewünschten Ort empfangen zu können;
- c)
- Preis- und Mengenrabatte, die beispielsweise bei Käufen großer Mengen oder außerhalb der Saison gewährt werden.
- a)
- im Rahmen von Kreditvereinbarungen zusätzlich anfallende Zinsen oder Dienstleistungsentgelte;
- b)
- Preisaufschläge, die bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen fällig werden; Nichteinhaltung von Zahlungsfristen bedeutet, dass die Zahlung nicht innerhalb der beim Kauf genannten Frist erfolgt.
Unterstellte Miete
Der Kauf der Wohnung als solcher ist als Investition und nicht als Verbrauchsausgabe zu betrachten und folglich von den Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte auszuschließen. Wohnungseigentum erzeugt jedoch eine Dienstleistung (eine Unterkunft), die im Laufe der Zeit von den Haushalten verbraucht wird, und folglich wird ein geschätzter Preis der Unterkunft durch Unterstellung einer Miete in die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte eingerechnet. Es ist Teil des nichtmonetären Teils der Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte, da es zu keiner monetären Transaktion kommt. Die unterstellte Miete stellt gleichzeitig eine nichtmonetäre Einkommensquelle dar und wird folglich auch auf der Einnahmeseite erfasst. Die unterstellte Miete wird für alle Haushalte geschätzt, die eigenen Angaben zufolge keine volle Miete bezahlen, weil sie Wohnungseigentümer sind, weil die Miete ihrer Wohnung unter der Marktmiete liegt oder weil sie mietfrei wohnen. Sie ist nur für die Wohnungen (und damit verbundenen Gebäude wie Garagen) zu berechnen, die den Haushalten als Hauptwohnsitz dienen. Die Höhe der unterstellten Miete ist die geschätzte Höhe des Mietbetrags, der für eine ähnliche Unterkunft zu zahlen wäre, wobei Faktoren wie Lage, Qualität des Wohnumfelds usw. sowie Größe und Qualität der Wohnung selbst zu berücksichtigen sind. Dieser Wert verringert sich um jede tatsächlich gezahlte Miete (sofern diese unter der Marktmiete liegt) und um etwaige Aufwendungen für die normale Instandhaltung (Gas, Strom, Wasser usw.) sowie für kleinere Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten, die normalerweise vom Vermieter ausgeführt würden. Bei von Wohnungen getrennt gelegenen Garagen, die vom Eigentümer im Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung für Zwecke des eigenen Konsums genutzt werden, wird eine ähnliche Unterstellung vorgenommen. Zur Schätzung des Werts der von Eigentümerwohnungen erbrachten Dienstleistungen wird vorzugsweise die Schichtungsmethode auf der Grundlage von tatsächlichen Mieten (entweder in direkter Form oder mittels ökonometrischer Regression) herangezogen.- —
-
Der Wohnungsbestand wird vorzugsweise nach Lage, Größe und Art der Wohnung sowie nach anderen Faktoren, die die Höhe der Miete beeinflussen, geschichtet. Daten über die tatsächlichen Mieten von Mietwohnungen in Privateigentum werden genutzt, um den Mietwert des gesamten Wohnungsbestands zu ermitteln. Die durchschnittliche tatsächliche Miete je Schicht wird mit allen Wohnungen in der jeweiligen Schicht kombiniert.
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Die Miete, die bei der Schichtungsmethode auf Eigentümerwohnungen entfällt, ist definiert als die Miete, die auf dem privaten Wohnungsmarkt für das Recht auf Nutzung einer unmöblierten Wohnung fällig ist. Zur Ermittlung der unterstellten Mieten werden die Mieten für unmöblierte Wohnungen aus allen Verträgen des privaten Wohnungsmarkts herangezogen. Auch Mieten des privaten Wohnungsmarkts, die durch regulative Eingriffe der Regierung niedrig gehalten werden, werden berücksichtigt.
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Ist der beschriebene Stichprobenumfang für die erhobenen Mieten nicht groß genug, können zur Hochrechnung auch die für möblierte Wohnungen erhobenen Mieten verwendet werden, sofern sie um das Entgelt für die Nutzung des Mobiliars bereinigt wurden. Ausnahmsweise können auch erhöhte Mieten für staatliche Wohnungen herangezogen werden. Verbilligte Mieten für Wohnungen, die Verwandten oder Arbeitnehmern überlassen werden, sollten unberücksichtigt bleiben.
Eigenverbrauch
Beim Eigenverbrauch handelt es sich um Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit produziert und für den Eigenverbrauch durch Mitglieder des Haushalts entnommen bzw. verwendet werden. Beispiele für Güter für den eigenen Verbrauch sind:- a)
- von Landwirtehaushalten entnommene landwirtschaftliche Erzeugnisse;
- b)
- Unterkunftsdienstleistungen aus selbstgenutztem Wohnungsbesitz;
- c)
- häusliche Dienste, die durch die Beschäftigung bezahlter Hausangestellter erbracht werden.
- a)
- Reinigung, Innenausstattung und Instandhaltung von Wohnungen, soweit dies üblicherweise auch von Mietern übernommen wird;
- b)
- Reinigung, Wartung und Reparatur von langlebigen Haushaltsgütern;
- c)
- Zubereitung und Auftragen von Speisen;
- d)
- Betreuung, Ausbildung und Unterrichtung von Kindern;
- e)
- Betreuung kranker, gebrechlicher oder alter Menschen und
- f)
- Beförderung von zum privaten Haushalt gehörenden Personen oder ihrer Waren.
Ausgaben für grenzüberschreitenden Verbrauch
Die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte schließen die Verbrauchsausgaben privater gebietsansässiger Haushalte ein, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland anfallen. Die Ausgaben für grenzüberschreitenden Verbrauch beziehen sich auf den Teil der im Ausland getätigten Verbrauchsausgaben des privaten Haushalts. Sie umfassen die Käufe von Waren und Dienstleistungen durch Gebietsansässige bei geschäftlichen oder privaten Auslandsreisen. Es wird hierbei zwischen zwei Kategorien unterschieden, die unterschiedlich zu behandeln sind:- a)
- Alle Geschäftsausgaben von Geschäftsreisenden sind Vorleistungen und werden daher vom Verbrauch der privaten Haushalte ausgeschlossen;
- b)
- alle übrigen Ausgaben von Geschäftsreisenden oder anderen Reisenden sind Verbrauchsausgaben privater Haushalte.
Jährliches Gesamtnettoeinkommen aus allen Quellen, einschließlich nichtmonetärer Komponenten
Das jährliche Gesamtnettoeinkommen der privaten Haushalte aus allen Quellen umfasst das monetäre jährliche Nettoeinkommen aus allen Quellen, das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen, das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen und die unterstellte Miete. Das jährliche Gesamtnettoeinkommen der privaten Haushalte aus allen Quellen sollte für alle Haushaltsmitglieder der Summe des persönlichen jährlichen Gesamtnettoeinkommens aus allen Quellen zuzüglich aller Komponenten des jährlichen Nettoeinkommens auf Haushaltsebene entsprechen.Monetäres jährliches Nettoeinkommen aus allen Quellen
Das monetäre jährliche Nettoeinkommen aus allen Quellen umfasst Folgendes:- —
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Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit in Form von Geld- oder geldwerten Leistungen.
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Gewinn oder Verlust aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Geldleistungen (einschließlich Lizenzgebühren).
- —
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Vermögenseinkommen:
- a.
- Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Kapitalanlagen in einem Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit;
- b.
- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung;
- c.
- Renten aus privaten Systemen (nicht im Europäischen System integrierter Sozialschutz-Statistiken (ESSOSS) erfasste Systeme).
- —
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Empfangene laufende Transfers:
- a.
- Sozialleistungen:
Familienleistungen/Kindergeld;
Wohnungsbeihilfen;
Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
Altersleistungen;
Hinterbliebenenleistungen;
Krankengeld;
Invaliditätsleistungen;
ausbildungsbezogene Leistungen;
sonstige Leistungen gegen soziale Ausgrenzung;
- b.
- Regelmäßig empfangene Geldtransfers zwischen privaten Haushalten.
- —
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Sonstiges empfangenes Geldeinkommen.
Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen
Bei dem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen handelt es sich um die nichtmonetären Einkommenskomponenten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Rahmen des betrieblichen Leistungspakets unentgeltlich oder verbilligt gewähren können. (Werden diese Waren und Dienstleistungen sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke genutzt, muss der Anteil der privaten Nutzung an der Gesamtnutzung geschätzt und im Verhältnis zum Gesamtwert berechnet werden.) Einbezogen sind:- —
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zur rein privaten oder zur privaten wie beruflichen Nutzung bereitgestellte Firmenwagen und damit verbundene Kosten (z. B. kostenloser Kraftstoff sowie gegebenenfalls Versicherung, Steuern und Gebühren);
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kostenlose oder subventionierte Mahlzeiten, Essensgutscheine;
- —
-
Erstattung oder Zahlung wohnungsbezogener Kosten (z. B. Rechnungen für Gas, Strom, Wasser, Telefon oder Mobiltelefon);
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-
Unterkunft, die Arbeitnehmern mietfrei oder mietreduziert bereitgestellt wird und als Haupt- oder Nebenwohnsitz des Haushalts dient;
- —
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sonstige dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt bereitgestellte Waren und Dienstleistungen, sofern sie eine auf nationaler Ebene oder für eine bestimmte Gruppe von Haushalten signifikante Einkommenskomponente darstellen.
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die Ausgaben für Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen muss, damit diese ihre Arbeit ausführen können;
- —
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Unterbringungsdienstleistungen am Arbeitsplatz, die von den Mitgliedern des Haushalts, dem der Arbeitnehmer angehört, nicht in Anspruch genommen werden können;
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Vergütungen, die an Arbeitnehmer zum Kauf von Werkzeugen, Material, Arbeitskleidung usw. für ausschließlich oder überwiegend betriebliche Zwecke gezahlt werden;
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Mahlzeiten und Getränke, die aufgrund von außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen erforderlich werden;
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sämtliche Waren und Dienstleistungen, die Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden oder aufgrund der Art der Arbeit erforderlich sind (z. B. eine betrieblich vorgeschriebene medizinische Untersuchung).
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen umfasst die Produktion für den Eigenverbrauch, d. h. die von privaten Haushalten produzierten Waren und Dienstleistungen, die von den Mitgliedern desselben Haushalts für den Eigenverbrauch entnommen bzw. verwendet werden. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen umfasst nicht die unterstellte Miete.Einkommensteuern und Sozialbeiträge
Einkommensteuern umfassen Steuern auf Einkommen, Gewinne und Kapitalerträge. Sie werden auf das tatsächliche oder angenommene Einkommen von natürlichen Personen, privaten Haushalten oder Besteuerungseinheiten erhoben. Sie schließen auch auf das Vermögen oder den Grund- und Immobilienbesitz bezogene Steuern ein, wenn die entsprechenden Vermögenswerte zur Schätzung des Einkommens ihrer Eigentümer verwendet werden. Steuern auf Renten aus privaten Systemen (nicht in ESSOSS erfasste Systeme) sollten auch berücksichtigt werden. Zu den Einkommensteuern gehört Folgendes:- —
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während des Einkommensbezugszeitraums auf das Einkommen von natürlichen Personen, privaten Haushalten oder Besteuerungseinheiten (Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, Vermögenseinkommen, Einkommen aus Unternehmertätigkeit, Renten usw.) geleistete Steuern einschließlich der von den Arbeitgebern einbehaltenen Steuern (Steuerabzug), anderer Quellensteuern und Steuern auf das Einkommen der Eigentümer von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit;
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während des Einkommensbezugszeitraums empfangene Erstattung von Steuern, die auf Einkommen im Einkommensbezugszeitraum oder in früheren Jahren geleistet wurden. Dieser Wert sollte von den geleisteten Steuern abgezogen werden;
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sämtliche von den Steuerbehörden eingeforderten Verzugszuschläge und Steuerstrafen.
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Gebühren im Zusammenhang mit Jagd-, Waffen- und Angelscheinen.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1).
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