ANHANG III VO (EU) 2022/2094
MODALITÄTEN UND INHALT DER QUALITÄTSBERICHTE
- (1)
- Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) einen Qualitätsbericht gemäß den Vorschriften, die in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1700 und in der Verordnung (EU) 2019/2180 zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte(1) festgelegt sind.
- (2)
- Die Mitgliedstaaten machen im Qualitätsbericht die nachstehenden spezifischen Angaben über den Bereich Verbrauch.
STATISTISCHE DARSTELLUNG
Datenbeschreibung
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Titel der Erhebung auf nationaler Ebene, Jahr der Erhebung, Link zur Website der Erhebung
Klassifizierungssysteme
Liste der Fassung der für die Daten herangezogene Klassifikation sowie Abweichungen von europäischen statistischen Normen oder internationalen StandardsStatistische Konzepte und Begriffsbestimmungen einschließlich des Bezugszeitraums
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Liste mit den von den Standardbegriffsbestimmungen abweichenden Konzepten und Variablen mit Angaben zu den verwendeten nationalen Konzepten sowie den Unterschieden zwischen den nationalen Konzepten und den jeweiligen Standardbegriffsbestimmungen
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Die Ausgaben für den Verbrauch werden als Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte berechnet; jede Abweichung von dieser Standardbegriffsbestimmung ist zu beschreiben.
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Methode zur Berechnung der unterstellten Miete (Schichtungs-/Regressionsmethode unter Angabe der Art des verwendeten Modells/der verwendeten Regression und der verwendeten Variablen; Selbstbewertungsmethode)
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Methode zur Berechnung/Imputation von Einkommen und Einkommenskomponenten, falls zutreffend
STATISTISCHE VERARBEITUNG
Quelldaten
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Beschreibung der für die Erstellung der Stichprobengrundlage verwendeten Datenquelle (z. B. Bevölkerungsregister, Haushaltsregister, Wohnungsregister, Volkszählung, andere Erhebung), Häufigkeit der Aktualisierung und Jahr der letzten Aktualisierung der Datenquelle und Methode, mit der die Stichprobengrundlage erreicht oder gebildet wird. Wenn eine andere Erhebung als Datenquelle herangezogen wurde, wird Bezeichnung der Erhebung angegeben.
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In Bezug auf den Stichprobenplan gilt:
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Ist die letzte Stichprobeneinheit nicht mit dem privaten Haushalt identisch, so ist sie anzugeben.
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Methoden für den Stichprobenplan (z. B. Zufallsstichprobe, systematische Stichprobe, geschichtete Stichprobe, Stichprobe in Clustern, mehrstufige Stichprobe, Kombination von unterschiedlichen Plänen). Ziehen die Mitgliedstaaten eine geschichtete Stichprobe heran, so werden die Schichtungskriterien angegeben. Ziehen die Mitgliedstaaten eine mehrstufige Stichprobe heran, so werden die verschiedenen Stufen und die entsprechenden Wahrscheinlichkeiten (gleich, ungleich, proportional zur Größe) beschrieben. Ziehen die Mitgliedstaaten eine Kombination von Plänen heran, werden die verwendeten Pläne beschrieben.
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Stichprobengröße
Datenerfassung
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Beschreibung der zur Durchführung der Befragung verwendeten Methoden (z. B. PAPI, CATI, CAPI, CASI, CAWI(2) und/oder andere Quellen wie Register, sonstige Erhebungen, auf Apps für Mobilgeräte beruhende intelligente Arten der Datenerfassung). Die auf der Grundlage anderer Quellen erfassten Variablen sind aufzuführen.
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Beschreibung der zur Erstellung des Tagebuchs der Verbrauchsausgaben verwendeten Methoden (z. B. in Papierform geführtes Tagebuch, computergestütztes Tagebuch, Webtagebuch, Kassenzettel, Scannen von Quittungen, Kundenkarten, Verwaltungsdaten, Apps für Mobilgeräte und/oder andere Quellen für eine intelligente Datenerhebung)
Datenerstellung
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Gewichtungen des Haushalts: Jeder Gewichtungsschritt sollte gesondert beschrieben werden: Designgewichte; Bereinigungen mit Blick auf Non-Response, Gewichtsanpassungen externer Datenquellen (verwendete Kalibrierungstechniken, Niveau und Variablen für die Bereinigung), sonstige Gewichtsbereinigungen (z. B. Trimming, Top-Codierung (Bottom-Codierung) der Gewichtsverteilung zur Bereinigung um Ausreißer); endgültige Gewichte.
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Wenn auf Imputation zurückgegriffen wird, werden alle unterstellten Variablen aufgeführt; das verwendete Imputationsverfahren wird beschrieben und die Gründe für die Imputation werden erläutert. Die Anzahl der unterstellten Werte als Prozentsatz der Gesamtzahl der Beobachtungen wird für jede Einkommensvariable und Einkommenskomponentenvariable, einschließlich Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen, sowohl auf Haushalts- als auch auf Personenebene, gemeldet.
GENAUIGKEIT UND ZUVERLÄSSIGKEIT
Stichprobenfehler
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Die Genauigkeitsanforderungen werden in Standardfehlern für den Indikator „Prozentsatz der Haushalte, deren Ausgaben für wohnungsbezogene Kategorien einschließlich Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe mehr als 50 % der Gesamtausgaben ausmachen” ausgedrückt und als kontinuierliche Funktionen der tatsächlichen Schätzung und der Größe der statistischen Grundgesamtheit in einem Land gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1700 für den Bereich Verbrauch definiert.
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Für die Verbrauchsausgaben insgesamt (HE00) und die Verbrauchsausgaben auf der 2-stelligen COICOP-Ebene (HE01 bis HE13) werden der Mittelwert, die Gesamtzahl der Beobachtungen und die Standardfehler auf nationaler Ebene gemeldet.
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Die Länder beschreiben die Methodik zur Berechnung der Genauigkeitsschätzungen. Werden die Genauigkeitsanforderungen durch das Kombinieren von Mikrodaten für einen Beobachtungszeitraum von höchstens drei aufeinanderfolgenden Jahren gemäß Anhang II Nummer 8 der Verordnung (EU) 2019/1700 erfüllt, beschreiben die Länder die einschlägigen alternativen Methoden, die zur Schätzung und Bewertung der Genauigkeit verwendet werden.
Systematischer Fehler
Messfehler Es werden die verschiedenen Quellen von Messfehlern, die bei der Erhebung zu erwarten sind, beschrieben. Dies umfasst:- —
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Beschreibung und Testen des Designs des Fragebogens und des Tagebuchs,
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Beschreibung der Interviewerschulung (z. B. Zahl der Schulungstage, Eignungsprüfung vor Beginn der Feldarbeit (Erfolgsquote usw.));
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Informationen zu Studien, um den Einfluss der Interviewer zu prüfen, z. B. erneute Befragung, Gegenchecks mit anderen Daten oder Experimenten mit Stichprobenunterteilungen (falls verfügbar); und Ergebnisse von Modellrechnungen (falls verfügbar).
Unit-Non-Response
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Die Mitgliedstaaten berechnen die Non-Response-Quoten der Haushalte wie folgt:
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Mitgliedstaaten, die bei Unit-Non-Response kontrollierte Ersetzungen vornehmen, berechnen die Non-Response-Quoten vor und nach der Ersetzung;
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Aufschlüsselungen der nicht antwortenden Auskunftspersonen nach Merkmalen und Gründen für Non-Response, soweit verfügbar;
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Beschreibung der Maßnahmen zur Korrektur von Non-Response und Bewertung der Schwierigkeiten, die sich aus diesen Maßnahmen indirekt ergeben können (z. B. Kalibrierung mit hohen und volatilen Gewichten);
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werden kontrollierte Ersetzungen in Fällen von Unit-Non-Response und gemäß Artikel 6 Absätze 4, 5, 6 und 7 vorgenommen, so werden die Ersetzungsquoten sowie eine Beschreibung der Methode zur Auswahl der Ersatzeinheiten vorgelegt sowie die Hauptmerkmale der ersetzten Einheiten im Vergleich zu den ursprünglichen Einheiten, die Verteilung der ersetzten (ursprünglichen) Einheiten nach der Zahl der Versuche der Kontaktaufnahme an der Adresse, die Akzeptanz der Haushaltsbefragung/des Tagebuchs und das Ergebnis von Haushaltsfragebogen/Tagebuch angegeben;
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Zahl der Haushalte, die vor und nach der Ersetzung erfolgreich kontaktiert wurden;
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Zahl der vor und nach der Ersetzung auskunftgebenden Haushalte;
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Bruttostichprobengröße, Anzahl der infrage kommenden Einheiten und Nettostichprobengröße, einschließlich Ersatzeinheiten (realisierte Stichprobegröße) sind anzugeben.
Item-Non-Response
Für die Variablen Haushaltsraster, Alter (in vollendeten Jahren) des Haushaltsmitglieds, Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben), für alle Einkommensvariablen und Einkommenskomponentenvariablen sowie für die Variablen Haupteinkommensquelle und Wohnbesitzverhältnisse des Haushalts werden folgende Angaben gemacht:- —
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Anteile der Haushalte (für jede auf der Haushaltsebene erhobene oder erfasste Variable) oder Prozentanteil der Personen (für jede auf der Personenebene erhobene oder erfasste Variable), die einen Betrag für die einzelnen Variablen erhalten haben;
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Anteil der Haushalte (für jede auf der Haushaltsebene erhobene oder erfasste Variable) oder Prozentanteil der Personen (für jede auf der Personenebene erhobene oder erfasste Variable) mit fehlenden Werten (vor der Imputation) für jede auf der Haushalts-/Personenebene erhobene oder erfasste Variable; aus mehreren Komponentenvariablen rechnerisch ermittelte/erhobene Variablen, bei denen vor der Imputation für mindestens eine Komponente auf Haushalts-/Personenebene ein Wert fehlt, werden als Variablen mit vor der Imputation fehlenden Werten für diesen Haushalt/diese Person behandelt.
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Vorzulegen sind Informationen über etwaige Fehler bei der Verarbeitung und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse der endgültigen Datenerhebung, die sich aus der fehlerhaften Umsetzung korrekt geplanter Durchführungsmethoden ergeben. Es werden die wichtigsten nach Abschluss der Datenerhebung festgestellten Fehler angegeben.
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Beschreibung der Qualitätskontrollen (z. B. Dateneingabekontrollen, Codierungskontrollen) und des Dateneditierungsverfahrens (z. B. Beschreibung der wichtigsten Regeln für die Dateneditierung in Bezug auf Verbrauchsausgaben und Einkommensvariablen).
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Imputationsverfahren sind zu beschreiben. Vorzulegen sind Informationen zur Imputationsquote, berechnet als Anteil der (für jede Variable) unterstellten Beobachtungen an der Gesamtzahl der Beobachtungen.
Datenrevision — Strategie
Informationen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz der verbreiteten Daten sind erforderlich, wobei die vorläufig erstellten Daten anschließend revidiert werden. Werden Daten revidiert, so ist dies zu melden.Datenrevision — Praxis
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Zeitplan für Revisionen
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Hauptgründe für Revisionen und deren Art (neue Quelldaten verfügbar, neue Methoden usw.)
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Auswirkungen der Revisionen auf die Indikatoren
KOHÄRENZ UND VERGLEICHBARKEIT
Kohärenz — bereichsübergreifend
Kohärenz — EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
Ein Vergleich der folgenden Einkommensvariablen mit der EU-SILC wird entweder auf nationaler Ebene durchgeführt oder von den Ländern auf Basis der von Eurostat vorgenommenen Berechnungen validiert: Armutsgefährdungsschwelle (EUR), Armutsgefährdungsquote (%), relative Armutsgefährdungslücke, Einkommensquintilverhältnis S80/S20, Gini-Koeffizient.Kohärenz – harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI)
Ein Vergleich der Struktur der Verbrauchsausgaben auf der 2-stelligen COICOP-Ebene wird entweder auf nationaler Ebene durchgeführt oder von den Ländern auf Basis der von Eurostat vorgenommenen Berechnungen mit den entsprechenden Variablen aus den HVPI validiert.Kohärenz – Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Ein Vergleich der Struktur der Verbrauchsausgaben auf der 2-stelligen COICOP-Ebene wird entweder auf nationaler Ebene durchgeführt oder von den Ländern auf Basis der von Eurostat vorgenommenen Berechnungen mit den entsprechenden Variablen aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen validiert.Kohärenz – intern
Über mangelnde Kohärenz des HBS-Datensatzes wird berichtet, wobei die entsprechenden Inkonsistenzen erläutert werden.Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 330 vom 20.12.2019, S. 8.
- (2)
PAPI — traditionelle papiergestützte Befragung; CAPI — computergestützte telefonische Befragung; CAPI — computergestützte persönliche Befragung; CASI — selbst abgeschlossene computergestützte Befragung; CAWI — computergestützte Internetbefragung.
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