Präambel VO (EU) 2022/2094
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung in dem als Erhebung über die Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (HBS) bezeichneten Bereich Verbrauch zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen sowie die Modalitäten und den Inhalt der Qualitätsberichte festlegen.
- (2)
- Die HBS ist ein Schlüsselinstrument für die Erstellung von Gewichtungen für wichtige makroökonomische Indikatoren wie Verbraucherpreisindizes und harmonisierte Verbraucherpreisindizes als Inflationsmessgrößen sowie für Zwecke der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Diese Erhebungen enthalten detaillierte Beschreibungen der gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte, für die Haushaltsmerkmale wie Einkommen, Wohnsituation und viele andere demografische und sozioökonomische Merkmale herangezogen werden. Daher liefern sie Informationen über die wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von Haushalten und Einzelpersonen in den Mitgliedstaaten. Die aus der HBS stammenden Informationen werden auch auf EU-Ebene im Kontext der Verbraucherschutzpolitik genutzt.
- (3)
- Im europäischen Grünen Deal wird eine nachhaltige Verbraucherpolitik gefordert, die dazu beitragen wird, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, bewusste Entscheidungen zu treffen und aktiv am ökologischen Wandel mitzuwirken.(2) Darüber hinaus zielt der Grüne Deal darauf ab, faire und inklusive Übergänge zu gewährleisten, bei denen soziale Belange und die Verteilung der Auswirkungen gebührend berücksichtigt werden. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch” dient ebenfalls dem Ziel, einen nachhaltigen Lebensmittelverzehr zu fördern und die Umstellung auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu erleichtern.(3) Darüber hinaus wird in Europas Plan gegen den Krebs für gesunde Lebensmittel zur Senkung bestimmter Krebsrisiken geworben.(4)
- (4)
- Im Interesse der internationalen Vergleichbarkeit nationaler Statistiken über Verbrauchsausgaben müssen statistische Klassifikationen für die Gebietseinheiten, die Bildung, die Beschäftigung und den jeweiligen Wirtschaftszweig verwendet werden, die mit den Klassifikationen NUTS(5)‚ ISCED(6)‚ ISCO(7) und NACE(8) kompatibel sind. Darüber hinaus ist für die Klassifizierung und Analyse der individuellen Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte nach ihrem Verwendungszweck die Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (COICOP)(9) heranzuziehen.
- (5)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(10) eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 261 I vom 14.10.2019, S. 1.
- (2)
COM(2019) 640.
- (3)
COM(2020) 381.
- (4)
COM(2021) 44.
- (5)
Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).
- (6)
Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011), http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf (auf Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar).
- (7)
Empfehlung 2009/824/EG der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31).
- (8)
Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).
- (9)
UN International Classification of Individual Consumption According to Purpose (Internationale UN-Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken — COICOP) 2018, https://unstats.un.org/unsd/classifications/business-trade/desc/COICOP_english/COICOP_2018_-_pre-edited_white_cover_version_-_2018-12-26.pdf (nur auf Englisch verfügbar).
- (10)
Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).
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