ANHANG VO (EU) 2022/2182

Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1798 wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 4.1. wird gestrichen.
2.
Nummer 4.2. erhält folgende Fassung:

„Die in Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung enthaltene Alpha-Linolensäure darf pro Tagesration nicht weniger als 0,8 g betragen.”

3.
In Nummer 6 erhält der zweite Absatz folgende Fassung:

„Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung dürfen pro Tagesration nicht mehr als 350 mg Magnesium enthalten.”

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