Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/226
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 17. Februar 2022
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Generaldirektor
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
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