ANHANG VO (EU) 2022/230

Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 erhält in der Tabelle unter Nummer 1 der Eintrag für Corylus L. in der zweiten Spalte „Bezeichnung” folgende Fassung:

Corylus L., außer zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen der Arten Corylus avellana L. oder Corylus colurna L. mit Ursprung in Serbien.

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