ANHANG 4 VO (EU) 2022/2343
Schutzmaßnahmen für Seevögel in der Langleinenfischerei
Schutzmaßnahme | Beschreibung | Spezifikation |
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Ausbringen der Leinen bei Nacht mit minimaler Deckbeleuchtung |
Kein Ausbringen zwischen nautischer Morgen- und Abenddämmerung. Deckbeleuchtung muss so gering wie möglich bleiben. |
Die nautische Abend- und die nautische Morgendämmerung werden nach den Angaben für den betreffenden Breitengrad, die Ortszeit und das Datum in den Tabellen des nautischen Almanachs bestimmt. Die minimale Deckbeleuchtung darf nicht gegen die Mindeststandards für Sicherheit und Schifffahrt verstoßen. |
Vogelscheuchleinen (Tori-Leinen) | Während des gesamten Ausbringens von Langleinen müssen Vogelscheuchleinen eingesetzt werden, um Vögel von der Annäherung an die Mundschnur abzuhalten. |
Für Schiffe von 35 m Länge oder mehr:
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Für Schiffe unter 35 m Länge:
Zusätzliche Leitlinien für die Konstruktion und den Einsatz von Vogelscheuchleinen sind in Anhang 5 dieser Verordnung enthalten. |
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Beschweren der Leinen | Vor dem Ausbringen an der Mundschnur einzusetzende Gewichte |
bis zu 1 m vom Haken über 45 g Gesamtgewicht oder bis zu 3,5 m vom Haken über 60 g Gesamtgewicht oder bis zu 4 m vom Haken über 98 g Gesamtgewicht. |
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