Artikel 34 VO (EU) 2022/2371

Aufhebung

(1) Der Beschluss Nr. 1082/2013/EU wird aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

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