Artikel 18 VO (EU) 2022/2379

Berichterstattung

Bis zum 31. Dezember 2029 und danach alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischem Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.