Artikel 1 VO (EU) 2022/2495

Die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a)
in den Absätzen 2, 3 und 4 wird das Datum 31. Dezember 2022 durch das Datum 31. Dezember 2032 ersetzt;
b)
der folgende Absatz wird angefügt:

(5) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 30. Juni 2031 einen Bericht über die Anwendung dieses Artikels vor.

2.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

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