Artikel 1 VO (EU) 2022/2495
Die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- in den Absätzen 2, 3 und 4 wird das Datum 31. Dezember 2022 durch das Datum 31. Dezember 2032 ersetzt;
- b)
-
der folgende Absatz wird angefügt:
(5) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 30. Juni 2031 einen Bericht über die Anwendung dieses Artikels vor.
- 2.
- Anhang I erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
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