Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/2495
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt ab dem 1. Januar 2023 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 14. Dezember 2022.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Die Präsidentin
R. Metsola
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. Bek
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