Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/2495

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt ab dem 1. Januar 2023 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Straßburg am 14. Dezember 2022.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Die Präsidentin

R. Metsola

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. Bek

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