Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/312

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 2022.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Die Präsidentin

R. Metsola

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. Pannier-Runacher

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.