ANHANG VO (EU) 2022/320

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b142-eo Ausgepresstes ätherisches Mandarinenöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Mandarinenöl, gewonnen aus der Fruchtschale von Citrus reticulata Blanco

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ausgepresstes ätherisches Mandarinenöl, gewonnen durch Kaltpressung aus der Fruchtschale von Citrus reticulata Blanco gemäß der Definition des Europarats(1)

d-Limonen: 65-80 %

γγ-Terpinen: 13-22 %

αα-Pinen (Pin-2(3)-en):

1-3,5 %

Myrcen:1-2 %

β-Pinen (Pin-2(10)-en):

1-2 %

Methyl-N-methylanthranilat: 0,15-0,7 %

Perillaldehyd: ≤ 0,063 %

CAS-Nummer: 8008-31-9

FEMA-Nummer: 2657

CoE-Nummer: 142

Analysemethode (2)

Zur Bestimmung von d-Limonen (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektion (nach ISO 3528)

Geflügel

Kaninchen

Salmoniden

15
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von ausgepresstem ätherischem Mandarinenöl mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist zulässig, sofern der Gehalt an Perillaldehyd in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie unter der Höchstmenge oder empfohlenen Menge bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffes liegt.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
20. März 2032
Suidae 33
Wiederkäuer 30
Pferde 40
Sonstige Tierarten und Tierkategorien außer Hunden, Katzen, Zierfischen und Ziervögeln 15

Fußnote(n):

(1)

Natural sources of flavourings — Report No. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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