ANHANG VO (EU) 2022/347

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe.

Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b136-eo - Ätherisches Petitgrain-Bigarade-Öl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Aus den Blättern von Citrus aurantium L. gewonnenes ätherisches Petitgrain-Bigarade-Öl.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Durch Dampfdestillation aus den Blättern von Citrus aurantium L. gewonnenes ätherisches Petitgrain-Bigarade-Öl im Sinne der Definition des Europarats(1).

Linalylacetat: 40-72 %.

Linalool: 10-32 %.

α-Terpineol: 1-7 %.

d-Limonen: 1-6 %.

Geranylacetat: 1,5-5,5 %.

Geraniol: 1-4 %.

CAS-Nummer: 8014-17-3

Einecs-Nummer: 283-881-6

FEMA-Nummer: 2855

CoE-Nummer: 136

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung der phytochemischen Marker Linalylacetat und Linalool im Futtermittelzusatzstoff (Petitgrain-Bigarade-Öl) oder in einer Mischung aus Aromastoffen:

Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID) (nach ISO 8901)

Masthühner

Legehennen

Masttruthühner

Mastschweine

Ferkel

Laktierende Sauen

Kälber

Milchkühe

Mastrinder

Schafe/Ziegen

Pferde

Kaninchen

Salmoniden

Hunde

Katzen

Zierfische

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1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

Masthühner: 10 mg.

Legehennen: 14 mg.

Masttruthühner: 13 mg.

Mastschweine: 20 mg.

Ferkel: 17 mg.

Laktierende Sauen: 25 mg.

Kälber (Milchaustauschfuttermittel): 43 mg.

Mastrinder, Schafe, Ziegen und Pferde: 38 mg.

Milchkühe: 24 mg.

Kaninchen: 15 mg.

Salmoniden: 42 mg.

Hunde: 44 mg.

Katzen: 8 mg.

Zierfische: 125 mg.

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannten Mengen überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Haut-, Augen- und Atemschutz, zu verwenden.
22. März 2032

Fußnote(n):

(1)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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