Artikel 1 VO (EU) 2022/358

Es wird eine Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1379 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1036 eingeleitet, um festzustellen, ob für die Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die derzeit unter den KN-Codes 87120030 und ex87120070 (TARIC-Codes 8712007091, 8712007092 und 8712007099) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China (die „zu überprüfende Ware” ), die von Zhejiang Feishen Vehicle Industry Co., Ltd. (TARIC-Zusatzcode C530) zur Ausfuhr in die Union hergestellt werden, ein unternehmensspezifischer Antidumpingzoll festzusetzen ist.

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