VO (EU) 2022/416

Durchführungsverordnung (EU) 2022/416 der Kommission vom 11. März 2022 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist

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Ausfertigungsdatum11.01.2022
FundstelleAbl. 2022/L 085