Artikel 48 VO (EU) 2022/439

Methode der LGD-Schätzungen

Bei der Bewertung der Angemessenheit der Methode für eigene LGD-Schätzungen gemäß Artikel 181 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 überprüfen die zuständigen Behörden, ob:

a)
das Institut die LGD für homogene Ratingklassen oder Pools von Kreditfazilitäten schätzt;
b)
die im Durchschnitt realisierte LGD nach Fazilitäts-Ratingklasse oder -Pool anhand des ausfallgewichteten Durchschnitts berechnet wird;
c)
alle innerhalb der Datenquellen beobachteten Ausfälle herangezogen werden, und insbesondere, ob die unvollständigen Verwertungsprozesse für die Zwecke der LGD-Schätzung in vorsichtiger Weise berücksichtigt werden und ob die Wahl des Abwicklungszeitraums und der Methoden für die Schätzung zusätzlicher Kosten und Rückflüsse nach und gegebenenfalls während dieses Zeitraums relevant ist;
d)
die LGD-Schätzungen besicherter Risikopositionen nicht ausschließlich auf dem geschätzten Marktwert der Sicherheiten beruhen und den realisierten Einnahmen aus früheren Liquidierungen und dem Umstand Rechnung tragen, dass das Institut möglicherweise nicht in der Lage sein wird, auf die Sicherheiten zuzugreifen und sie zu verwerten;
e)
bei den LGD-Schätzungen besicherter Risikopositionen ein potenzieller Wertverlust der Sicherheiten zwischen dem Zeitpunkt der LGD-Schätzung und der etwaigen Verwertung berücksichtigt wird;
f)
der Grad der Abhängigkeit zwischen dem Risiko des Schuldners und dem Risiko der Sicherheit sowie die Kosten für die Liquidierung der Sicherheiten in vorsichtiger Weise berücksichtigt werden;
g)
noch nicht entrichtete Verzugsgebühren, die vom Institut vor dem Ausfall erfolgswirksam verbucht wurden, der Risikoposition bzw. dem Verlust des Instituts hinzugerechnet werden;
h)
die Möglichkeit künftiger Inanspruchnahmen nach dem Ausfall angemessen berücksichtigt wird;
i)
alle folgenden Aspekte der Art der Risikoposition angemessen sind, auf die sie angewandt werden:

i)
die funktionale und strukturelle Form der Schätzmethode,
ii)
die Annahmen hinsichtlich der Schätzmethode,
iii)
die Schätzmethode für einen Abschwungeffekt,
iv)
die Länge der verwendeten Datenreihen,
v)
die Sicherheitsspanne,
vi)
der Einsatz individueller Beurteilung,
vii)
gegebenenfalls die Wahl der Risikofaktoren.

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