Artikel 84 VO (EU) 2022/439
Inhalt der Änderungsgrundsätze
Bei der Bewertung der Änderungsgrundsätze eines Instituts überprüfen die zuständigen Behörden, ob in den Änderungsgrundsätzen die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie die in den Artikeln 1 bis 5, in Artikel 8 und Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 529/2014 festgelegten Kriterien umgesetzt sind und ob in den Änderungsgrundsätzen die praktische Anwendung dieser Anforderungen und Kriterien unter Berücksichtigung von Folgendem vorgesehen sind:
- a)
- Zuständigkeiten, Berichtswege und Verfahren für die interne Genehmigung von Änderungen unter Berücksichtigung der organisatorischen Merkmale und der Besonderheiten des Ansatzes des Instituts;
- b)
- Definitionen, Methoden und gegebenenfalls Parameter für die Klassifizierung von Änderungen;
- c)
- Verfahren zur Ermittlung, Überwachung, Meldung und Beantragung der Genehmigung von Änderungen bei den zuständigen Behörden;
- d)
- Verfahren für die Umsetzung von Änderungen, einschließlich ihrer Dokumentation.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.