Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/462
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 16. März 2022
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula von der Leyen
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