ANHANG VO (EU) 2022/489

Teil B des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 60 zu Spirotetramat wird das Datum durch 30. April 2024 ersetzt;
2.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 66 zu L-Ascorbinsäure wird das Datum durch 30. Juni 2024 ersetzt;
3.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 67 zu Spinetoram wird das Datum durch 30. Juni 2024 ersetzt;
4.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 74 zu Flubendiamid wird das Datum durch 31. August 2024 ersetzt.

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