ANHANG VO (EU) 2022/520
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Die Tabelle für Algerien erhält folgende Fassung:
Algerien
a b c d Einzelne Abfälle B1010 — B1020 B1030 B1031 B1040 B1050 B1070 — B1220 B1230 — B1240 B1250 — B2020 unter B2030:
- —
-
unter keiner anderen Position aufgeführte oder enthaltene Keramikfasern
unter B2030:
- —
-
Abfälle und Scherben von Cermets (Metallkeramik-Verbundwerkstoffe)
B2040 — B2130 B3020 B3030 — B3035 B3040 — B3065 B3080 B3100 — B4030 GB040 — GC050 GF010 GG030 GG040 GN010 GN030 Abfallgemische Alle in Anhang IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfallgemische - 2.
- Die Tabelle für Chile wird gestrichen.
- 3.
-
In der Tabelle für Chinesisch-Taipeh wird in Zeile 3 Spalte 2
„B1030 — B1031” durch „B1030; B1031” ersetzt.
- 4.
-
Die Tabelle für Indien erhält folgende Fassung:
Indien
a) b) c) d) unter B1010:
Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen in metallischer nichtdisperser Form:
- —
-
Thoriumschrott
- —
-
Schrott von Seltenerdmetallen
unter B1010:
Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen in metallischer nichtdisperser Form:
- —
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Edelmetalle (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber)
- —
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Eisen- und Stahlschrott
- —
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Kupferschrott
- —
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Nickelschrott
- —
-
Aluminiumschrott
- —
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Zinkschrott
- —
-
Zinnschrott
- —
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Wolframschrott
- —
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Molybdänschrott
- —
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Tantalschrott
- —
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Magnesiumschrott
- —
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Kobaltschrott
- —
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Bismutschrott
- —
-
Titanschrott
- —
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Zirconiumschrott
- —
-
Manganschrott
- —
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Germaniumschrott
- —
-
Vanadiumschrott
- —
-
Hafnium-, Indium-, Niob-, Rhenium- und Galliumschrott
- —
-
Chromschrott
B1020 B1030 B1031 B1040 B1050:
Gemischte Nicht-Eisenmetalle, Schwerfraktion (Schredderschrott), Cadmium, Antimon, Blei und Tellur enthaltend
B1050:
Gemischte Nicht-Eisenmetalle, Schwerfraktion (Schredderschrott), andere als die angegebenen Metalle enthaltend
B1060 B1070 B1080 B1090 unter B1100:
Beim Schmelzen und Raffinieren von Metallen anfallende metallhaltige Abfälle:
- —
-
Hartzinkabfälle
- —
-
zinkhaltige Oberflächenschlacke:
- —
-
Oberflächenschlacke aus dem Badverzinken (> 90 % Zn)
- —
-
Bodenschlacke aus dem Badverzinken (> 92 % Zn)
- —
-
Zinkrückstände aus dem Druckguss (> 85 % Zn)
- —
-
Zinkrückstände aus dem Feuerverzinken (in der Masse) (> 92 % Zn)
- —
-
Zinkkrätze
- —
-
Alukrätze (oder Abschöpfungen), ausgenommen Salzschlacke
B1115 B1120 — B1240 B1250 B2010 — B2100 B2110 — B2130 B3020 B3026 B3027 unter B3030:
- —
-
Textilabfälle. Folgende nach einer Spezifikation aufbereitete Stoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind:
- —
-
Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff
- —
-
Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren
- —
-
andere Abfälle von Wolle
- —
-
oder von feinen Tierhaaren
- —
-
Abfälle von groben Tierhaaren
- —
-
Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
- —
-
Garnabfälle
- —
-
Reißspinnstoff
- —
-
Sonstige
- —
-
Flachswerg und -abfälle
- —
-
Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Hanf (Cannabis sativa L.)
- —
-
Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Jute und anderen textilen Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie)
- —
-
Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Sisal und anderen Agavetextilfasern
- —
-
Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Kokos
- —
-
Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee)
- —
-
Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Ramie und anderen Pflanzentextilfasern, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind
- —
-
Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff):
- —
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aus synthetischen Chemiefasern
- —
-
aus künstlichen Chemiefasern
- —
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Altwaren
- —
-
Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren
- —
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sortiert
- —
-
Sonstige
B3035 — B3060 B3065 B3070 — B3130 B3140:
Altreifen und andere Reifen, ausgenommen solche, die nicht zur Wiedergewinnung, Verwertung, Rückgewinnung aber nicht zur unmittelbaren Wiederverwendung führen
B3140:
Flugzeugreifen, die zur Runderneuerung an Originalgerätehersteller ausgeführt und nach der Runderneuerung von Fluggesellschaften für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen wiedereingeführt werden und entweder an Bord oder unter Verwahrung der auf der Luftseite der Zollverschlussflächen befindlichen Lager der jeweiligen Luftfahrtunternehmen verbleiben
B4010 — B4030 GB040
Schlacken, aus der Behandlung von Edelmetallen und Kupfer, zur späteren Raffination
262030 262090
- —
-
Abfälle von feuerfesten Auskleidungen, einschließlich Schmelztiegeln aus der Verhüttung von Kupfer
- —
-
zur Raffination bestimmte Schlacken aus der Edelmetallproduktion
- —
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tantalhaltige Zinnschlacken mit einem Zinngehalt von weniger als 0,5 %
GC010
Ausschließlich aus Metallen oder Legierungen bestehende elektrische Geräte und Bauteile
GC020
Elektronikschrott (z. B. gedruckte Schaltungen auf Platten, elektronische Bauteile, Draht usw.) und wieder verwertete elektronische Bauteile, die sich zur Rückgewinnung von unedlen und Edelmetallen eignen
GG040 - 5.
- In der Tabelle für Liberia wird in der ersten Spalte (Spalte a) „— B1010” und „— B1250” durch „B1010 — B1250” ersetzt. Dementsprechend wird „— B3011” durch „B3011” ersetzt.
- 6.
-
Die Tabelle für Moldau erhält folgende Fassung:
Moldau (Republik Moldau)
a) b) c) d) Alle in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle außer:
unter B1010:
Abfälle und Schrott, aus Gusseisen, Eisen oder Stahl
unter B1200:
Hüttensand (Schlackensand) aus der Herstellung von Roheisen, Eisen oder Stahl
unter B2020 und GE020:
Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse:
- —
-
Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas (keine gefährlichen Stoffe enthaltend)
unter B2110:
Rotschlamm (Bauxitrückstand)
unter B3011:
Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94
Ethylenpolymere
unter B3020:
Recycelbares Papier oder recycelbare Pappe (Abfall und Ausschuss):
- —
-
ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappen
- —
-
sonstiges Papier oder sonstige Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt
- —
-
Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke):
- —
-
alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften
- —
-
andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss):
- —
-
unsortiert (d. h. Produktions- und Haushaltsabfälle verschiedener Arten von Pappe sowie weißem und farbigem Papier)
- —
-
sortiert (d. h. Papier in Stücken)
unter B3030:
Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
unter B3060:
Tabakabfälle (Tabakrippen)
Weintrub
Rohweinstein
unter B1010:
Abfälle und Schrott, aus Gusseisen, Eisen oder Stahl
unter B1200:
Hüttensand (Schlackensand) aus der Herstellung von Roheisen, Eisen oder Stahl
unter B2020 und GE020:
Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse:
- —
-
Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas (keine gefährlichen Stoffe enthaltend)
unter B2110:
Rotschlamm (Bauxitrückstand)
unter B3011:
Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94
Ethylenpolymere
unter B3020:
Recycelbares Papier oder recycelbare Pappe (Abfall und Ausschuss):
- —
-
ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappen
- —
-
sonstiges Papier oder sonstige Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt
- —
-
Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke):
- —
-
alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften
- —
-
andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss):
- —
-
unsortiert (d. h. Produktions- und Haushaltsabfälle verschiedener Arten von Pappe sowie weißem und farbigem Papier)
- —
-
sortiert (d. h. Papier in Stücken)
unter B3030:
Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
unter B3060:
Tabakabfälle (Tabakrippen)
Weintrub
Rohweinstein
Abfallgemische Alle in Anhang IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfallgemische - 7.
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In der Tabelle für Thailand wird in der zweiten Spalte (Spalte b)
„GC010 — GC040” durch „GC010 — GC030” ersetzt.
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