ANHANG VO (EU) 2022/537

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b139a-ex Zitronenextrakt

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung von Zitronenextrakt aus den Früchten von Citrus limon (L.) Osbeck(1) mit Propionsäure ≤ 1 %.

Flüssig

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1000 mg.

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannten Mengen überschreiten würde.
5.
Die Mischung von Zitronenextrakt und anderen zugelassenen Zusatzstoffen aus Citrus limon (L.) Osbeck ist in Futtermitteln nicht zulässig.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Haut- und Augenschutz.
25. April 2032

Charakterisierung des Wirkstoffs

Wässriger Extrakt des Stoffes, der nach der Extraktion des Saftes aus den Früchten von Citrus limon (L.) Osbeck im Sinne der Definition des Europarats(2) zurückbleibt.

Trockenmasse: 51-53 %

Gesamtpolyphenole (ausgedrückt als Pyrogalloläquivalente):

> 1 %

Eriocitrin: ≥ 4000 mg/kg

Hesperidin: ≥ 2000 mg/kg

Limonin: 36-92 mg/kg

Nomilin: 14-113 mg/kg

Citronensäure: 4-7 %

Osidische Verbindungen: ≥ 42 %

CAS-Nr.: 84929-31-7

Einecs-Nr.: 284-515-8

FEMA-Nr: 2623

CoE-Nr: 139a

Analysemethode (3)

Zur Quantifizierung des phytochemischen Markers (Gesamtpolyphenole) im Futtermittelzusatzstoff:

Spektrofotometrie bei 760 nm zum Ausdruck des Gesamtgehalts an Polyphenolen als Pyrogalloläquivalent (Monografie des Europäischen Arzneibuchs 2.8.14)

Fußnote(n):

(1)

Synonym Citrus Limon (L.) Burm. f.

(2)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(3)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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