ANHANG VO (EU) 2022/538

Kenn-nummer des Zusatz-stoffs Name des Zulassungs-inhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tier-kategorie Höchst-alter Mindest-gehalt Höchst-gehalt Sonstige Bestimmungen Geltungs-dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der zootechnischen Leistung)
4d5 Taminco Finland Oy Natrium-benzoat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Granulat- oder Pulverformulierung mit mindestens 99 % Natriumbenzoat

Absatz-ferkel aller Suidae 4000
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Benzoesäure oder Benzoaten verwendet werden.
3.
Empfohlene Mindestdosis: 4000 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Gebrauchsanweisung ist Folgendes anzugeben: Ergänzungsfuttermittel, die Natriumbenzoat enthalten, dürfen als solche nicht an Absatzferkel aller Suidae verfüttert werden. Ergänzungsfuttermittel, die Natriumbenzoat enthalten, sind gründlich mit anderen Mischfuttermitteln der täglichen Ration zu mischen.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und von Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Augen-, Haut- und Atemschutz, zu verwenden.
25. April 2032

Charakterisierung des Wirkstoffs

Natriumbenzoat

Chemische Formel: C7H5O2 Na

CAS-Nummer: 532-32-1

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Natriumbenzoat (als Gesamtbenzoesäure) im Futtermittelzusatzstoff sowie in Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln:

Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Ultraviolett-Detektion (HPLC-UV) — EN 17298

Zur Bestimmung des Gesamtgehalts an Natrium im Futtermittelzusatzstoff:

Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) — EN ISO 6869; oder

Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-AES) — EN 15510

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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