VO (EU) 2022/57

Durchführungsverordnung (EU) 2022/57 der Kommission vom 14. Januar 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1379 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Tunesien, Kambodscha, Pakistan und den Philippinen versandte Einfuhren von Fahrrädern, ob als Ursprungserzeugnisse aus diesen Ländern angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036

Informationen

Ausfertigungsdatum14.01.2022
FundstelleAbl. 2022/L 010