Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/641
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 12. April 2022.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Die Präsidentin
R. Metsola
Im Namen des Rates
Der Präsident
C. Beaune
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