Artikel 16 VO (EU) 2022/670

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2025.

Artikel 13 gilt jedoch ab dem 1. Januar 2023.

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