Artikel 1 VO (EU) 2022/671
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) 2017/625 hinsichtlich bestimmter besonderer Bestimmungen über amtliche Kontrollen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten(1) in Bezug auf Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Zuchtmaterial zur Überprüfung der Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d der genannten Verordnung und erforderlichenfalls hinsichtlich bestimmter Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden nach amtlichen Kontrollen ergriffen werden:
- a)
- in bestimmten Betrieben, in denen Tiere gehalten werden;
- b)
- in bestimmten Betrieben, in denen Zuchtmaterial gewonnen, erzeugt, verarbeitet oder gelagert wird.
(2) Diese Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) 2017/625 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nach amtlichen Kontrollen bei bestimmten auf der Durchfuhr befindlichen Rindern ergriffen werden.
Fußnote(n):
- (1)
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls schließen Verweise auf Mitgliedstaaten für die Zwecke dieser Verordnung das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland ein.
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