Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/8

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Januar 2022

Für die Kommission

Im Namen der Präsidentin

Der Generaldirektor

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

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