Präambel VO (EU) 2022/827
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates(1), insbesondere auf Artikel 10a Absatz 21,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die dänische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 der Kommission(2) enthält in Artikel 6 Absätze 1 und 2 Fehler, die die Bedeutung dieser Bestimmungen ändern.
- (2)
- Die dänische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32.
- (2)
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 der Kommission vom 31. Oktober 2019 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich weiterer Vorkehrungen für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen der Aktivitätsraten (ABl. L 282 vom 4.11.2019, S. 20).
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