ANHANG VO (EU) 2022/83
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Waren bestehend aus einem schlauchförmigen, elastischen Gewirke (synthetische Fasern mit Kautschukfaden), in Form einer Schlaufe mit einem Durchmesser von etwa 4,5 cm und einer Breite von etwa 2 cm (ausgerollt). Die Waren werden als Schlauch gestrickt und auf eine bestimmte (vorprogrammierte) Breite (2 cm) geschnitten. Aufgrund des im elastischen Gewirke enthaltenen Kautschukfadens rollen sich die Ränder der Waren auf, wodurch sie die Form eines gebrauchsfertigen Haarbands erhalten. Siehe Abbildungen (*). |
61178010 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 b) und Anmerkung 10 zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6117, 611780 und 61178010. Die Waren werden abgepasst durch Zerschneiden eines Schlauchgewirkes auf eine festgelegte Breite hergestellt, sodass eine elastische, gebrauchsfertige Schlaufe entsteht (siehe Anmerkung 7 b) zu Abschnitt XI). Angesichts des textilen Charakters der Waren sind diese, ebenso wie z. B. Schals, Umschlagtücher, Krawatten und Schleifen, als konfektioniertes Bekleidungszubehör einzureihen. Zudem gehören gemäß Anmerkung 10 zu Abschnitt XI elastische Erzeugnisse aus Spinnstoffwaren in Verbindung mit Kautschukfäden zu diesem Abschnitt. Eine Einreihung in die Position 9615 ist ausgeschlossen, da die Waren dieser Position in der Regel aus Kunststoffen, Elfenbein, Bein, Horn, Schildpatt, Metall usw. gefertigt sind (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 9615 Ziffer 3 und die KN-Erläuterung zu Position 9615). Folglich sind die Waren als anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus elastischen oder kautschutierten Gewirken in den KN-Code 61178010 einzureihen. |
Fußnote(n):
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Die Abbildungen dienen nur zur Information.
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