ANHANG VO (EU) 2022/91

ABSCHNITT 1

Kriterien Elemente Anlage zum MARPOL-Übereinkommen Mögliche Prüfmittel(1)
Trennung an Bord gemäß der Entschließung MEPC.295(71) und Sicherstellung der Entladung in geeigneten Hafenauffangeinrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2019/883 Betrieb und Verwaltung Anlage V Green Award, ISO 21070, Blue Angel, Green Marine, Abfallabgabebescheinigung, von der jeweiligen Klassifikationsgesellschaft genehmigter schiffsspezifischer Abfallbewirtschaftungsplan, ISO 14001 Umweltmanagementsystem
Ökologisch nachhaltige Beschaffungspolitik (geringerer Einsatz von Verpackungsmaterial, etwa Sammelverpackungen, und Vermeidung von Einwegkunststoffartikeln) Verwaltung Anlage V Green Award, ISO 21070, Blue Angel, Green Marine, von der jeweiligen Klassifikationsgesellschaft genehmigter schiffsspezifischer Abfallbewirtschaftungsplan, ISO 14001 Umweltmanagementsystem

ABSCHNITT 2

Kriterien Elemente Anlage zum MARPOL-Übereinkommen Mögliche Prüfmittel(2)
Nutzung alternativer Kraftstoffe(3) und anderer Energiequellen während der Fahrt zum Anlaufhafen oder am Liegeplatz (z. B. Landstrom, Windenergie, Solarenergie) Konstruktion, Technologie und Betrieb von Schiffen Anlage I Green Award, Bunkerlieferbescheinigungen, Öltagebuch, Klassenzeugnis- oder gesetzliche Zeugniserteilung, Energieeffizienzmanagementplan für Schiffe (Ship Energy Efficiency Management Plan, SEEMP).
Verwendung eines White-Box-Systems < 5 ppm (zur Kontrolle und Überwachung der Einleitung von Bilgenwasser durch das Schiff) Technologie und Betrieb Anlage I Klassenzeugnis, Typgenehmigungsunterlagen
Öl-/Wasserabscheider (OWS) < 5 ppm Technologie und Betrieb Anlage I Klassenzeugnis, Typgenehmigungsunterlagen, Green Award, Clean Shipping Index (CSI), Green Marine, Blue Angel
OWS < 5 ppm + Warnsystem und automatische Abschaltung für Schiffe < 10000 GT Technologie und Betrieb Anlage I Klassenzeugnis, Typgenehmigungsunterlagen, Green Award, Clean Shipping Index (CSI), Green Marine, Blue Angel
Das Schiff nutzt keine Ölfilteranlagen für Einleitungen, sondern trennt Bilgenwasser und Schlamm vollständig ab und entsorgt diese anschließend in Hafenauffangeinrichtungen. Betrieb Anlage I Öltagebuch, Abfallabgabebescheinigungen
Abwasseraufbereitungsanlage gemäß der Entschließung MEPC.227(64) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation für alle Schiffe, ausgenommen Fahrgastschiffe, die in Sondergebieten verkehren, die unter Anlage IV zum MARPOL-Übereinkommen fallen Technologie, Betrieb und Verwaltung Anlage IV EU-Konformitätserklärung gemäß der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(4) oder Klassenzeugnis; zusätzlich regelmäßige Gebrauchsprüfung durch unabhängigen Prüfer
Das Schiff leitet kein Abwasser auf See ein und entlädt sein unbehandeltes und/oder behandeltes Abwasser und/oder Klärschlamm vollständig in Hafenauffangeinrichtungen. Betrieb Anlage IV Abfallabgabebescheinigungen
Wiederverwendung und Recycling an Bord Betrieb und Verwaltung Anlage V ISO 21070, Green Marine, ISO 14001 Umweltmanagementsystem.

Fußnote(n):

(1)

Es können zusätzliche Regelungen für den Nachweis zugelassen werden, dass die betreffenden Schiffe die Kriterien erfüllen.

(2)

Es können zusätzliche Regelungen für den Nachweis zugelassen werden, dass die betreffenden Schiffe die Kriterien erfüllen.

(3)

Gemäß der Definition in der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 1).

(4)

Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 146).

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