ANHANG VO (EU) 2022/91
ABSCHNITT 1
Kriterien | Elemente | Anlage zum MARPOL-Übereinkommen | Mögliche Prüfmittel(1) |
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Trennung an Bord gemäß der Entschließung MEPC.295(71) und Sicherstellung der Entladung in geeigneten Hafenauffangeinrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2019/883 | Betrieb und Verwaltung | Anlage V | Green Award, ISO 21070, Blue Angel, Green Marine, Abfallabgabebescheinigung, von der jeweiligen Klassifikationsgesellschaft genehmigter schiffsspezifischer Abfallbewirtschaftungsplan, ISO 14001 Umweltmanagementsystem |
Ökologisch nachhaltige Beschaffungspolitik (geringerer Einsatz von Verpackungsmaterial, etwa Sammelverpackungen, und Vermeidung von Einwegkunststoffartikeln) | Verwaltung | Anlage V | Green Award, ISO 21070, Blue Angel, Green Marine, von der jeweiligen Klassifikationsgesellschaft genehmigter schiffsspezifischer Abfallbewirtschaftungsplan, ISO 14001 Umweltmanagementsystem |
ABSCHNITT 2
Kriterien | Elemente | Anlage zum MARPOL-Übereinkommen | Mögliche Prüfmittel(2) |
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Nutzung alternativer Kraftstoffe(3) und anderer Energiequellen während der Fahrt zum Anlaufhafen oder am Liegeplatz (z. B. Landstrom, Windenergie, Solarenergie) | Konstruktion, Technologie und Betrieb von Schiffen | Anlage I | Green Award, Bunkerlieferbescheinigungen, Öltagebuch, Klassenzeugnis- oder gesetzliche Zeugniserteilung, Energieeffizienzmanagementplan für Schiffe (Ship Energy Efficiency Management Plan, SEEMP). |
Verwendung eines White-Box-Systems < 5 ppm (zur Kontrolle und Überwachung der Einleitung von Bilgenwasser durch das Schiff) | Technologie und Betrieb | Anlage I | Klassenzeugnis, Typgenehmigungsunterlagen |
Öl-/Wasserabscheider (OWS) < 5 ppm | Technologie und Betrieb | Anlage I | Klassenzeugnis, Typgenehmigungsunterlagen, Green Award, Clean Shipping Index (CSI), Green Marine, Blue Angel |
OWS < 5 ppm + Warnsystem und automatische Abschaltung für Schiffe < 10000 GT | Technologie und Betrieb | Anlage I | Klassenzeugnis, Typgenehmigungsunterlagen, Green Award, Clean Shipping Index (CSI), Green Marine, Blue Angel |
Das Schiff nutzt keine Ölfilteranlagen für Einleitungen, sondern trennt Bilgenwasser und Schlamm vollständig ab und entsorgt diese anschließend in Hafenauffangeinrichtungen. | Betrieb | Anlage I | Öltagebuch, Abfallabgabebescheinigungen |
Abwasseraufbereitungsanlage gemäß der Entschließung MEPC.227(64) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation für alle Schiffe, ausgenommen Fahrgastschiffe, die in Sondergebieten verkehren, die unter Anlage IV zum MARPOL-Übereinkommen fallen | Technologie, Betrieb und Verwaltung | Anlage IV | EU-Konformitätserklärung gemäß der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(4) oder Klassenzeugnis; zusätzlich regelmäßige Gebrauchsprüfung durch unabhängigen Prüfer |
Das Schiff leitet kein Abwasser auf See ein und entlädt sein unbehandeltes und/oder behandeltes Abwasser und/oder Klärschlamm vollständig in Hafenauffangeinrichtungen. | Betrieb | Anlage IV | Abfallabgabebescheinigungen |
Wiederverwendung und Recycling an Bord | Betrieb und Verwaltung | Anlage V | ISO 21070, Green Marine, ISO 14001 Umweltmanagementsystem. |
Fußnote(n):
- (1)
Es können zusätzliche Regelungen für den Nachweis zugelassen werden, dass die betreffenden Schiffe die Kriterien erfüllen.
- (2)
Es können zusätzliche Regelungen für den Nachweis zugelassen werden, dass die betreffenden Schiffe die Kriterien erfüllen.
- (3)
Gemäß der Definition in der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 1).
- (4)
Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 146).
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