Artikel 2 VO (EU) 2022/918
Der dreijährliche Qualitätsbericht für das Thema „Globale Wertschöpfungsketten” wird innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf des letzten Jahres des Bezugszeitraums übermittelt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.