Artikel 1 VO (EU) 2023/1001

Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff

Die Genehmigung für den in Anhang I dieser Verordnung beschriebenen Wirkstoff Bacillus amyloliquefaciens Stamm QST 713 wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.

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