Artikel 1 VO (EU) 2023/1021
Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff
Die Genehmigung des in Anhang I beschriebenen Wirkstoffs Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm PB 54 wird unter den im genannten Anhang dargelegten Bedingungen erneuert.
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