Präambel VO (EU) 2023/1045

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren(1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 28. April 2023 hat der Rat die Verordnung (EU) 2023/888 angenommen.
(2)
Angesichts destabilisierender Maßnahmen externer Akteure steht die Union der Republik Moldau im Hinblick auf die Resilienz, die Sicherheit, die Stabilität, die Volkswirtschaft und die Energieversorgung des Landes nach wie vor mit unverbrüchlicher Unterstützung zur Seite.
(3)
In Anbetracht der Lage in der Republik Moldau ist der Rat zu der Ansicht gelangt, dass fünf Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 aufgenommen werden sollten.
(4)
Die Verordnung (EU) 2023/888 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 114 vom 2.5.2023, S. 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.