Artikel 2 VO (EU) 2023/1080

Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/985

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/985 wird aufgehoben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.