Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/1111

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Juni 2023

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Adina Vălean

Mitglied der Kommission

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