Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/1111
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 6. Juni 2023
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Adina Vălean
Mitglied der Kommission
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