ANHANG II VO (EU) 2023/1134
Meldebogen für die Ergebnisse der gemäß Artikel 7 durchgeführten Erhebungen
TEIL A
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1.
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Meldebogen für die Ergebnisse der jährlichen Erhebungen
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Name | Datum der Festlegung | Beschreibung | Anzahl |
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Anzahl | Datum | ||||||||||||||||||||||||||
A | B | C | D | E | F | G | H | I | i | ii | iii | iv | i | ii | iii | iv | ||||||||||||||||
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2.
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Anweisungen zum Ausfüllen des Meldebogens
Wird dieser Meldebogen ausgefüllt, ist der Meldebogen in Teil B dieses Anhangs nicht auszufüllen.- Spalte 1:
- Geben Sie den Namen des geografischen Gebiets, die Nummer des Ausbruchs oder jede andere Information an, durch die sich dieses abgegrenzte Gebiet (AG) identifizieren und das Datum feststellen lässt, an dem es festgelegt wurde.
- Spalte 2:
- Geben Sie die Größe des AG vor Beginn der Erhebung an.
- Spalte 3:
- Geben Sie die Größe des AG nach der Erhebung an.
- Spalte 4:
- Geben Sie das Vorgehen an: Tilgung. Bitte fügen Sie so viele Zeilen wie erforderlich ein, je nach Anzahl der AG pro Schädling und des Vorgehens auf diesen Flächen.
- Spalte 5:
- Geben Sie die Zone des AG an, in der die Erhebung durchgeführt wurde; fügen Sie so viele Zeilen wie nötig ein: Befallszone (BZ) oder Pufferzone (PZ), jeweils in einer eigenen Zeile. Geben Sie, sofern zutreffend, die Fläche der BZ an, auf der die Erhebung durchgeführt wurde (z. B. im Umkreis von mindestens 20 km um die PZ, um Baumschulen usw.), jeweils in einer eigenen Zeile.
- Spalte 6:
- Geben Sie die Anzahl und Beschreibung der Erhebungsorte an, indem Sie einen der folgenden Einträge als Beschreibung wählen:
- 1.
- Im Freien (Produktionsfläche):
- 1.1.
- Feld (Acker, Weidefläche),
- 1.2.
- Obstplantage/Rebfläche,
- 1.3.
- Baumschule,
- 1.4.
- Wald,
- 2.
- Im Freien (andere):
- 2.1.
- Privatgarten,
- 2.2.
- öffentliches Gelände,
- 2.3.
- Schutzgebiet,
- 2.4.
- Wildpflanzen außerhalb von Schutzgebieten,
- 2.5.
- andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie, Feuchtgebiete, Bewässerungs- und Entwässerungsnetz usw.).
- 3.
- Unter physisch abgeschlossenen Bedingungen:
- 3.1.
- Gewächshaus,
- 3.2.
- privates Anwesen, ausgenommen Gewächshaus,
- 3.3.
- öffentlicher Standort, ausgenommen Gewächshaus,
- 3.4.
- andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie).
- Spalte 7:
- Geben Sie die Risikogebiete an, die anhand der Biologie des Schädlings/der Schädlinge, des Vorhandenseins von Wirtspflanzen, der ökologisch-klimatischen Bedingungen und der Risikostandorte ermittelt wurden.
- Spalte 8:
- Geben Sie an, welche der Risikogebiete aus Spalte 7 in der Erhebung erfasst wurden.
- Spalte 9:
- Geben Sie Pflanzen, Früchte, Samen, Boden, Verpackungsmaterial, Holz, Maschinen, Fahrzeuge, Wasser oder Sonstiges mit Erläuterung des jeweiligen Falls an.
- Spalte 10:
- Geben Sie die Liste der Pflanzenarten/Pflanzengattungen an, zu denen Erhebungen durchgeführt wurden. Bitte verwenden Sie eine Zeile je Pflanzenart/Pflanzengattung.
- Spalte 11:
- Geben Sie die Monate des Jahres an, in denen die Erhebung durchgeführt wurde.
- Spalte 12:
- Machen Sie entsprechend den für die einzelnen Schädlinge geltenden spezifischen gesetzlichen Anforderungen nähere Angaben zur Erhebung. Geben Sie „N/Z” an, wenn die in bestimmten Spalten zu machenden Angaben nicht zutreffen.
- Spalten 13 und 14:
- Geben Sie, sofern zutreffend, die Ergebnisse an und tragen Sie die verfügbaren Angaben in den entsprechenden Spalten ein. „Unklar” sind jene Proben, deren Untersuchung aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. Ergebnis unter der Nachweisgrenze, Probe nicht bearbeitet, nicht identifiziert, alte Probe) ergebnislos geblieben ist.
- Spalte 15:
- Geben Sie die Meldungen der Ausbrüche jenes Jahres an, in dem die Erhebung für die Feststellungen in der PZ durchgeführt wurde. Die Nummer der Ausbruchsmeldung muss nicht angegeben werden, wenn die zuständige Behörde entschieden hat, dass es sich bei der Feststellung um einen der in Artikel 14 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 2 oder Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/2031 genannten Fälle handelt. In diesem Fall geben Sie in Spalte 16 ( „Anmerkungen” ) den Grund für das Fehlen dieser Angabe an.
TEIL B
- 1.
- Meldebogen für die Ergebnisse statistisch basierter jährlicher Erhebungen
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Name | Datum der Festlegung | Beschreibung | Anzahl | Wirtsarten | Fläche (in ha oder einer passenderen Einheit) | Inspektionseinheiten | Beschreibung | Einheiten | Sichtprüfungen | Fangfallen | Testung | Andere Methoden | Risikofaktor | Risikoniveau | Anzahl der Orte | Relative Risiken | Anteil der Wirtspopulation | Positiv | Negativ | Unklar | Anzahl | Datum | |||||||||||||||||
- 2.
- Anweisungen zum Ausfüllen des Meldebogens
Erläutern Sie für jeden Schädling, welche Annahmen bei der Konzeption der Erhebung zugrunde gelegt werden. Fassen Sie zusammen und begründen Sie:- —
Zielpopulation, epidemiologische Einheit und Inspektionseinheiten,
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Nachweismethode und Sensitivität der Methode,
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Risikofaktor(en) mit Angabe des Risikoniveaus und der entsprechenden relativen Risiken sowie Anteile der Wirtspflanzenpopulation.
- Spalte 1:
- Geben Sie den Namen des geografischen Gebiets, die Nummer des Ausbruchs oder jede andere Information an, durch die sich dieses abgegrenzte Gebiet (AG) identifizieren und das Datum feststellen lässt, an dem es festgelegt wurde.
- Spalte 2:
- Geben Sie die Größe des AG vor Beginn der Erhebung an.
- Spalte 3:
- Geben Sie die Größe des AG nach der Erhebung an.
- Spalte 4:
- Geben Sie das Vorgehen an: Tilgung. Bitte fügen Sie so viele Zeilen wie erforderlich ein, je nach Anzahl der AG pro Schädling und des Vorgehens auf diesen Flächen.
- Spalte 5:
- Geben Sie die Zone des AG an, in der die Erhebung durchgeführt wurde; fügen Sie so viele Zeilen wie nötig ein: Befallszone (BZ) oder Pufferzone (PZ), jeweils in einer eigenen Zeile. Geben Sie, sofern zutreffend, die Fläche der BZ an, auf der die Erhebung durchgeführt wurde (z. B. im Umkreis von mindestens 20 km um die PZ, um Baumschulen usw.), jeweils in einer eigenen Zeile.
- Spalte 6:
- Geben Sie die Anzahl und Beschreibung der Erhebungsorte an, indem Sie einen der folgenden Einträge als Beschreibung wählen:
- 1.
- Im Freien (Produktionsfläche):
- 1.1.
- Feld (Acker, Weidefläche),
- 1.2.
- Obstplantage/Rebfläche,
- 1.3.
- Baumschule,
- 1.4.
- Wald,
- 2.
- Im Freien (andere):
- 2.1.
- Privatgarten,
- 2.2.
- öffentliches Gelände,
- 2.3.
- Schutzgebiet,
- 2.4.
- Wildpflanzen außerhalb von Schutzgebieten,
- 2.5.
- andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie, Feuchtgebiete, Bewässerungs- und Entwässerungsnetz usw.).
- 3.
- Unter physisch abgeschlossenen Bedingungen:
- 3.1.
- Gewächshaus,
- 3.2.
- privates Anwesen, ausgenommen Gewächshaus,
- 3.3.
- öffentlicher Standort, ausgenommen Gewächshaus,
- 3.4.
- andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie).
- Spalte 7:
- Geben Sie die Monate des Jahres an, in denen die Erhebungen durchgeführt wurden.
- Spalte 8:
- Geben Sie die ausgewählte Zielpopulation jeweils mit der Liste der Wirtsarten/Wirtsgattungen und dem erfassten Gebiet an. Die Zielpopulation ist als Gesamtheit aller Inspektionseinheiten definiert. Ihre Größe wird bei landwirtschaftlichen Flächen in der Regel in Hektar angegeben; die Angabe kann jedoch auch in Parzellen, Feldern, Gewächshäusern usw. erfolgen. Bitte begründen Sie Ihre Wahl in den zugrunde liegenden Annahmen. Geben Sie die in der Erhebung erfassten Inspektionseinheiten an. „Inspektionseinheit” bezeichnet Pflanzen, Pflanzenteile, Waren, Materialien, Schädlingsvektoren, die zur Identifizierung und Feststellung der Schädlinge untersucht wurden.
- Spalte 9:
- Beschreiben Sie die epidemiologischen Einheiten, an denen die Erhebung durchgeführt wurde, und geben Sie ihre Maßeinheit an. „Epidemiologische Einheit” bezeichnet ein homogenes Gebiet, in dem die Wechselwirkungen zwischen dem Schädling, den Wirtspflanzen und den abiotischen und biotischen Faktoren und Bedingungen bei Auftreten des Schädlings zu derselben Epidemiologie führen würden. Epidemiologische Einheiten stellen Unterteilungen der Zielpopulation dar, die in epidemiologischer Hinsicht homogen sind und mindestens eine Wirtspflanze umfassen In manchen Fällen kann die gesamte Wirtspopulation in einer Region, einem Gebiet oder einem Land als epidemiologische Einheit definiert werden. Dabei kann es sich um NUTS-Regionen, städtische Gebiete, Wälder, Rosengärten oder landwirtschaftliche Betriebe oder Hektare handeln. Die Wahl der epidemiologischen Einheiten muss in den zugrunde liegenden Annahmen begründet werden.
- Spalte 10:
- Geben Sie die bei der Erhebung angewandten Methoden an, einschließlich der Anzahl der Tätigkeiten pro Fall, die entsprechend den für den jeweiligen Schädling geltenden spezifischen gesetzlichen Anforderungen durchgeführt wurden. Liegen die Informationen zu einer bestimmten Spalte nicht vor, geben Sie „N/V” an.
- Spalte 11:
- Geben Sie die geschätzte Stichprobeneffektivität an. Die Stichprobeneffektivität bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der die befallenen Pflanzenteile einer befallenen Pflanze ausgewählt werden. Bei Vektoren bezeichnet sie die Effektivität der Methode, einen positiven Vektor zu fangen, wenn er auf der Fläche der Erhebung auftritt. Bei Böden bezeichnet sie die Effektivität, mit der eine Bodenprobe ausgewählt wird, die den Schädling enthält, wenn er auf der Fläche der Erhebung auftritt.
- Spalte 12:
- „Sensitivität der Methode” bezeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Methode, ein Auftreten des Schädlings korrekt festzustellen. Die Sensitivität der Methode ist definiert als die Wahrscheinlichkeit, mit der ein echt positiver Wirt positiv getestet wird. Sie ergibt sich aus der Multiplikation der Stichprobeneffektivität (d. h. der Wahrscheinlichkeit, mit der die befallenen Pflanzenteile einer befallenen Pflanze ausgewählt werden) mit der diagnostischen Sensitivität (gekennzeichnet durch die Sichtprüfung und/oder den Labortest, der im Identifizierungsverfahren verwendet wird).
- Spalte 13:
- Geben Sie die Risikofaktoren jeweils in einer eigenen Zeile an und verwenden Sie so viele Zeilen wie nötig. Geben Sie für jeden Risikofaktor das Risikoniveau und das entsprechende relative Risiko sowie den Anteil der Wirtspflanzenpopulation an.
- Spalte B:
- Machen Sie entsprechend den für den jeweiligen Schädling geltenden spezifischen gesetzlichen Anforderungen nähere Angaben zur Erhebung. Geben Sie „N/Z” an, wenn die in bestimmten Spalten zu machenden Angaben nicht zutreffen. Die Angaben in diesen Spalten stehen im Zusammenhang mit den Angaben in Spalte 10 „Nachweismethoden” .
- Spalte 18:
- Geben Sie die Anzahl der Fangstellen an, wenn diese von der Anzahl der Fallen (Spalte 17) abweicht (z. B. wenn dieselbe Falle an verschiedenen Stellen eingesetzt wird).
- Spalte 21:
- Geben Sie die Anzahl der Proben mit positivem, negativem oder unklarem Befund an. „Unklar” sind jene Proben, deren Untersuchung aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. Ergebnis unter der Nachweisgrenze, Probe nicht bearbeitet, nicht identifiziert, alte Probe) ergebnislos geblieben ist.
- Spalte 22:
- Geben Sie die Meldungen der Ausbrüche des Jahres an, in dem die Erhebung durchgeführt wurde. Die Nummer der Ausbruchsmeldung muss nicht angegeben werden, wenn die zuständige Behörde entschieden hat, dass es sich bei der Feststellung um einen der in Artikel 14 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 2 oder Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/2031 genannten Fälle handelt. In diesem Fall geben Sie in Spalte 25 ( „Anmerkungen” ) den Grund für das Fehlen dieser Angabe an.
- Spalte 23:
- Geben Sie die Sensitivität der Erhebung gemäß der Definition im Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPM 31) an. Dieser Wert für das erreichte Konfidenzniveau der Schädlingsfreiheit berechnet sich anhand der durchgeführten Untersuchungen (und/oder Stichproben) unter Berücksichtigung der Sensitivität der Methode und der angenommenen Prävalenz.
- Spalte 24:
- Geben Sie die angenommene Prävalenz aufgrund einer Vorerhebungsschätzung der wahrscheinlichen tatsächlichen Prävalenz des Schädlings auf der Fläche an. Die angenommene Prävalenz wird als Ziel der Erhebung festgelegt und richtet sich nach dem Kompromiss der Risikomanager zwischen dem Risiko eines Auftretens des Schädlings und den für die Erhebung verfügbaren Ressourcen. Normalerweise wird für eine Nachweiserhebung ein Wert von 1 % festgelegt.
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