ANHANG VO (EU) 2023/114

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

a)
Teil A wird wie folgt geändert:

1.
In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 57 zu Mecoprop-P wird das Datum durch 31. Januar 2024 ersetzt;
2.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 81 zu Pyraclostrobin wird das Datum durch 31. Januar 2024 ersetzt;
3.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 115 zu Metiram wird das Datum durch 31. Januar 2024 ersetzt;
4.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 187 zu Flutolanil wird das Datum durch 29. Februar 2024 ersetzt;
5.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 189 zu Fluazinam wird das Datum durch 29. Februar 2024 ersetzt;
6.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 191 zu Mepiquat wird das Datum durch 29. Februar 2024 ersetzt;
7.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 296 zu Cyflufenamid wird das Datum durch 31. März 2024 ersetzt;
8.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 320 zu Buprofezin wird das Datum durch 31. Januar 2024 ersetzt.

b)
Teil B wird wie folgt geändert: In Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 28 zu Phosphan wird das Datum durch 31. März 2024 ersetzt.
c)
Teil E wird wie folgt geändert:

1.
In Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 3 zu Metsulfuron-methyl wird das Datum durch 31. März 2024 ersetzt;
2.
in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 4 zu Benzovindiflupyr wird das Datum durch 2. März 2024 ersetzt;
3.
in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 5 zu Lambda-Cyhalothrin wird das Datum durch 31. März 2024 ersetzt.

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