Präambel VO (EU) 2023/1147

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 356/2010 des Rates vom 26. April 2010 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia(1), insbesondere auf Artikel 12,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 26. April 2010 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 356/2010 angenommen.
(2)
Am 26. Mai 2023 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 751 (1992) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, eine Person in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
(3)
Die Verordnung (EU) Nr. 356/2010 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 105 vom 27.4.2010, S. 1.

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