ANHANG VO (EU) 2023/1167

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer
4a37 Genencor International B.V. 6-Phytase (EC 3.1.3.26)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus 6-Phytase aus Trichoderma reesei CBS 146250 mit einer Mindestenzymaktivität von: 30 000 FTU(1)/g

Flüssige oder feste Form

Charakterisierung des Wirkstoffs

6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Trichoderma reesei CBS 146250

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung der Phytase-Aktivität im Futtermittelzusatzstoff: kolorimetrische Methode auf Basis der enzymatischen Reaktion von Phytase auf Phytat — VDLUFA 27.1.4.

Zur Quantifizierung der Phytase-Aktivität in Vormischungen: kolorimetrische Methode auf Basis der enzymatischen Reaktion von Phytase auf Phytat — VDLUFA 27.1.3.

Zur Quantifizierung der Phytase-Aktivität in Mischfuttermitteln: kolorimetrische Methode auf Basis der enzymatischen Reaktion von Phytase auf Phytat — EN ISO 30024.

Alle Geflügelarten außer Legegeflügel

Alle Schweine

500 FTU
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, müssen Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atem-, Haut- und Augenschutz, verwendet werden.
6. Juli 2033
Alle Legegeflügelarten 300 FTU

Fußnote(n):

(1)

Eine Phytaseeinheit (FTU) entspricht der Enzymmenge, die 1 Mikromol anorganisches Orthophosphat in der Minute bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 °C aus einem Natriumphytatsubstrat freisetzt.

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.