ANHANG VO (EU) 2023/1190

Der Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 wird wie folgt geändert:

1.
Die Einträge mit den folgenden Seriennummern werden gestrichen: 0.2425, 0.3140, 0.3966, 0.4030, 0.4140, 0.4305, 0.4609, 0.4733, 0.4893, 0.5018, 0.5187, 0.5788, 0.6629, 0.6654, 0.6689, 0.6781, 0.7489, 0.7972, 0.8111, 0.8112, 0.8140 und 0.8311.
2.
Die folgenden Einträge ersetzen die Einträge mit denselben Seriennummern:

Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
0.3227

28469030

28469040

28469050

28469060

28469070

28469090

Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle, ausgenommen die der Unterposition 28461000 0 % 31.12.2023
0.7389 ex29142900 55 1-(Cedr-8-en-9-yl)ethanon (CAS RN 32388-55-9) mit einer Reinheit von mehr als 90 GHT 0 % 31.12.2024
0.7722 ex29199000 55 Reaktionsmasse aus Phosphoryltrichlorid und 2-Methyloxiran (CAS RN 1244733-77-4) 0 % 31.12.2024
0.4058 ex32042000 10 Farbmittel C.I. Fluorescent Brightener 184 (CAS RN 7128-64-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Fluorescent Brightener 184 von 20 GHT oder mehr 0 % 31.12.2026
0.4922 ex36010000 20 Pyrotechnisches Gemisch in zylindrischer Form oder in Form von Granulat, bestehend aus Strontiumnitrat oder Kupfernitrat oder basischem Kupfernitrat in einer Matrix aus Nitroguanidin oder Guanidinnitrat, auch Bindemittel und Additive enthaltend, zur Verwendung als Bestandteil von Airbag-Gasgeneratoren(1) 0 % 31.12.2026
0.4410 ex39039090 86

Mischung mit einem Gehalt an:

Styrolpolymeren von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT,

Poly(phenylenether) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT und

anderen Additiven von nicht mehr als 11 GHT

0 % 31.12.2023
0.6351 ex39072920 50

Poly(p-phenylenoxid) in Pulverform mit:

einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr,

einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80000,

einer intrinsischen Viskosität von 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 dl/g

0 % 31.12.2024
0.5506 ex39205100 30 Biaxial orientierte Folie aus Poly(methylmethacrylat), mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 μm 0 % 31.12.2023
0.8438 ex39206219 28

Undurchsichtige Folie aus Polyethylenterephthalat oder Polyvinyldifluorid:

jede äußere Schicht mit einer Dicke von 7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm,

mit einer Zugfestigkeit von 300 N/cm2 oder mehr (nach ASTM D 882),

mit einer Gesamtdicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm, und

mit einer Breite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1600 mm,

auf der einen Seite mit einer Lage aus Fluorpolymer und auf der anderen Seite mit einem Klebstoff und einer Lage aus Polyvinylidendifluorid oder auf beiden Seiten mit Polyvinylidendifluorid oder Polyvinylfluorid auf der Grundlage von Fluorpolymer-Verbundwerkstoffen überzogen

0 % 31.12.2027
0.7056

ex70196100

ex70196300

70

30

Gewebe aus E-Glasfilamenten,

mit einem Gewicht von 20 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m2,

oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler,

in Rollen,

mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT, und

mit nicht mehr als 3 Hohlfasern auf 100000 Fasern,

zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten(1)

0 % m2 31.12.2026
0.8300

ex84089065

ex84089067

ex84089081

20

20

20

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung

in Reihenmotorbauweise,

mit einem Hubraum von 7000 cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 18100 cm3,

mit einer Leistung von 205 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 597 kW,

mit einem Abgasnachbehandlungsmodul,

mit maximalen Außenabmessungen (Breite/Höhe/Tiefe) von nicht mehr als 1310/1300/1040 mm oder 2005/1505/1300 mm oder 2005/1505/1800 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Zerkleinerungs-, Sieb-, Separations- oder Kompostumsetzmaschinen(1)

0 % 31.12.2026
0.6627 ex85011099 75

Permanenterregter Gleichstrommotor

mit einer Mehrphasenwicklung,

mit einem Außendurchmesser von 24 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 38 mm,

mit einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 12000 U/min,

mit einer Versorgungsspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 V,

auch mit Riemenscheibe,

auch mit Zahnrad

0 % 31.12.2025
0.2838 ex85011099 79 Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, auch mit Schnecke oder Ritzel, für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens — 20 °C bis + 70 °C 0 % 31.12.2023
0.7789 ex85051910 20

Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit, in Form von Bogensegmenten mit:

einer Länge von 16,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110,2 mm,

mit einer Breite von 14,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 75,2 mm,

einer Dicke von 4,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,2 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Rotoren für Elektromotoren(1)

0 % 31.12.2024
0.6703 ex85076000 33

Lithium-Ionen-Akkumulator mit

einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1310 mm,

einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm,

einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm,

einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg,

einer Nennkapazität von nicht weniger als 58 Ah und nicht mehr als 500 Ah,

einer Ausgangsnennspannung von 230 V Wechselstrom (Leitung zum Neutralleiter) oder einer Nennspannung von 50 V (± 10 %)

1,3 % 31.12.2023
0.7796 ex85364900 60

Relais in Form eines Würfels mit:

einer Betriebsspannung von 12 V (Gleichspannung) oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 V (Gleichspannung),

einer Kontaktbelastbarkeit von 5 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 A,

einer Berührungsspannung von 80 VA (Wechselspannung) oder mehr, jedoch nicht mehr als 270 VA (Wechselspannung),

äußeren Abmessungen von 19 mm (± 0,4 mm) × 15,2 mm (± 0,4 mm) × 15,5 mm (± 0,4 mm),

zur Verwendung bei der Herstellung von Schalttafeln für Haushaltsgeräte(1)

0 % 31.12.2024
0.4616 ex85366990 83

Wechselstrombuchse mit Störschutzfilter, bestehend aus:

Wechselstrombuchse (für Netzkabelanschluss) von 230 V,

integriertem Störschutzfilter, bestehend aus Kondensatoren und Induktoren,

Kabelanschluss für die Verbindung der Wechselstrombuchse mit der Stromversorgungseinheit des Plasmabildschirm-Geräts,

auch mit einem Metallträger zur Montage der Wechselstrombuchse an das Plasmabildschirm-Fernsehgerät

0 % p/st 31.12.2024
0.6507 ex85371098 50

Elektronische BCM-Steuereinheit (Body Control Module) oder IBM-Steuereinheit (Integrated Body Control Module) oder vergleichbare Geräte:

mit mindestens einem Kunststoffgehäuse mit einer Leiterplatte, mit einer Gleichspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V

auch mit Metallhalterung,

zum Steuern, Auswerten und Verwalten der Funktionen der Assistenzsysteme in einem Kraftfahrzeug, mindestens jedoch für Scheibenwischerintervall, Scheibenheizung, Innenbeleuchtung, Gurtkontrolle,

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.7409 ex85409100 20

Thermoionische Elektronenquelle (Emitterspitze) aus Lanthanhexaborid (CAS RN 12008-21-8) oder Cerhexaborid (CAS RN 12008-02-5), mit elektrischen Anschlüssen

auch mit einem Metallgehäuse,

auch mit einem auf einem Mini-Vogel-System montierten Grafit-Kohlenstoffschild,

auch mit Heizelementen aus separaten pyrolytischen Kohlenstoffblöcken und

mit einer Kathodentemperatur von weniger als 1800 K bei einem Heizstrom von 1,26 A

0 % 31.12.2027
0.2434 ex85480090 44 Teile von Fernsehgeräten, mit Mikroprozessor- und Videoprozessorfunktionen, mit mindestens einem Mikrocontroller und einem Videoprozessor, auf einen „Leadframe” in einem Kunststoffgehäuse montiert 0 % p/st 31.12.2023
0.8279 ex87084020 80

Getriebe ohne Drehmomentwandler

mit Doppelkupplung,

mit 7 oder mehr Vorwärtsgängen,

mit 1 Rückwärtsgang,

mit einem maximalen Drehmoment von 390 Nm,

auch mit eingebautem Elektromotor,

mit einer Höhe von 400 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm,

mit einer Breite von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm und

mit einem Gewicht von 70 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703(1)

0 % p/st 31.12.2026
0.7710

ex87149950

ex87149950

11

91

Kettenschaltung, bestehend aus

hinterem Schaltwerk und Montagematerial,

auch mit vorderem Umwerfer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)(1)

0 % p/st 31.12.2024
0.7708 ex87149990 40 Vorbau für Fahrradlenker zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)(1) 0 % p/st 31.12.2024
0.7973 ex90021100 23

Objektiv mit:

motorgesteuertem Fokus, Zoom, Blende,

elektronisch zuschaltbarem Infrarot-Sperrfilter,

einer einstellbaren Brennweite von nicht weniger als 2,7 mm und nicht mehr als 55 mm,

einem Gewicht von nicht mehr als 120 g,

einer Länge von weniger als 70 mm,

einem Durchmesser von nicht mehr als 70 mm

0 % 31.12.2025

3.
Die folgenden Einträge werden entsprechend der numerischen Reihenfolge des in der zweiten und dritten Spalte angegebenen KN- und TARIC-Codes eingefügt:

Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
0.8448 ex28351000 40 Calciumphosphinat (CAS RN 7789-79-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8520 ex28402090 20 Bariumborat (CAS RN 13701-59-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8492 ex29039980 18 1-Fluornaphthalin (CAS RN 321-38-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8482 ex29072900 13 4,4’-Methandiylbis(2,6-dimethylphenol) (CAS RN 5384-21-4) mit einer Reinheit von 98,5 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8495 ex29159030 20 Chlormethyldodecanoat (CAS RN 61413-67-0) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8457 ex29159070 53 3-Chlor-2,2-dimethylpropanoylchlorid (CAS RN 4300-97-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8489 ex29163990 40 Ethyl-4-brom-3-(brommethyl)benzoat (CAS RN 347852-72-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8509 ex29181998 25 (S)-2-Hydroxy-2-phenylessigsäure (CAS RN 17199-29-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8511 ex29209010 85 Diethylcarbonat (CAS RN 105-58-8) mit einer Reinheit von 99,9 GHT oder mehr 3,2 % 31.12.2023
0.8490 ex29209070 70 4,4,5,5-Tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan (CAS RN 25015-63-8) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr, mit einem Gehalt an Triethylamin (CAS RN 121-44-8) als Stabilisator von nicht mehr als 1 GHT 0 % 31.12.2027
0.8477 ex29211999 35 N-Ethyl-N-isopropylpropan-2-amin-2-(difluormethoxy)acetat mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8473 ex29225000 45 (S)-2-Amino-2-(3-fluor-5-methoxyphenyl)ethanolhydrochlorid) (CAS RN 2095692-22-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8462 ex29269070 31 Lambda-Cyhalothrin (ISO) (CAS RN 91465-08-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8474 ex29280090 53 Ethylchlor[(4-methoxyphenyl)hydrazon]acetat (CAS RN 27143-07-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8451 ex29291000 65 Ethylisocyanat (CAS RN 109-90-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8510 ex29309098 36 Wasserfreies Kalium-О-isopentyl-dithiocarbonat (CAS RN 928-70-1) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8447 ex29309098 39 Thiodiessigsäure (CAS RN 123-93-3), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8481 ex29309098 41 2,2’-Diallyl-4,4’-sulfonyldiphenol (CAS RN 41481-66-7) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8478 ex29322090 28 (R)-3-(3,4-Difluor-2-methoxyphenyl)-4,5-dimethyl-5-(trifluormethyl)furan-2(5H)-on (CAS RN 2875066-35-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8452 ex29332990 38 Cyazofamid (ISO) (CAS RN 120116-88-3) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8485 ex29333999 08 Fluazinam (ISO) (CAS RN 79622-59-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8456 ex29335995 32 5-Chlor-3-nitropyrazolo[1,5-a]pyrimidin (CAS RN 1363380-51-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8484 ex29335995 44 1,4,5,6-Tetrahydro-1,2-dimethylpyrimidin (CAS RN 4271-96-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8488 ex29335995 46 Trilaciclib (CAS RN 1374743-00-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8455 ex29339980 43 4-([1,2,4]Triazol[1,5-a]pyridin-7-yloxy)-3-methylanilin (CAS RN 937263-71-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8487 ex29349990 07 Cedazuridin (INN) (CAS RN 1141397-80-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8472 ex29349990 08 (R)-tert-Butyl-2-(6-(5-chlor-2-((tetrahydro-2H-pyran-4-yl)amino)pyrimidin-4-yl)-1-oxoisoindolin-2-yl)propanoat (CAS RN 2095665-45-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8449 ex29349990 09 3-[2-{(2R,3S)-3-[(1R)-1-{[tert-Butyl(dimethyl)silyl]oxy}ethyl]-4-oxoazetidin-2-yl}propanoyl]-4,4-dimethyl-1,3-oxazolidin-2-on (Isomerengemisch aus CAS RN 114341-89-8 und CAS RN 114418-63-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8479 ex29359090 16 2-Brom-N-(4,5-dimethyl-1,2-oxazol-3-yl)-N-(methoxymethyl)benzol-1-sulfonamid (CAS RN 415697-57-3) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8467 ex29359090 26 5-(2-Fluorphenyl)-1-(pyridin-3-ylsulfonyl)-1H-pyrrol-3-carbaldehyd (CAS RN 881677-11-8) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8471 ex38249992 73 Tri-C8-10-alkyl-amine (CAS RN 68814-95-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8463 ex38249992 74

Reaktionsmasse, mit einem Gehalt an:

3-Methylphenyldiphenylphosphat (CAS RN 69500-28-3) von 22,4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,4 GHT;

4-Methylphenyldiphenylphosphat (CAS RN 78-31-9) von 17,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,3 GHT;

Bis(3-methylphenyl)phenylphosphat (CAS RN 34909-68-7) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT;

3-Methylphenyl-4-methylphenylphenylphosphat (CAS RN 222165-66-4) von 8,9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,9 GHT;

Triphenylphosphat (CAS RN 115-86-6) von 26,9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,9 GHT

0 % 31.12.2027
0.8486 ex38249992 75

Gemisch mit einem Gehalt an:

Tetrabutylzinn (CAS RN 1461-25-2) von nicht mehr als 75 GHT;

Tributylzinnchlorid (CAS RN 1461-22-9) von nicht mehr als 20 GHT;

Dibutylzinndichlorid (CAS RN 683-18-1) von nicht mehr als 4 GHT;

zur Verwendung bei der Herstellung von Butylzinnverbindungen für die Glasherstellung und Tributylzinnchlorid als Katalysator in der pharmazeutischen Industrie(2)

3,2 % 31.12.2027
0.8506 ex38249992 79

Gemisch mit einem Gehalt an:

Tributylzinnchlorid (CAS-Nr. 1461-22-9) mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr;

Tetrabutylzinn (CAS RN 1461-25-2) von nicht mehr als 5 GHT;

Dibutylzinndichlorid (CAS RN 683-18-1) von nicht mehr als 6 GHT;

o-Xylol (CAS RN 95-47-6) von nicht mehr als 11 GHT;

zur Verwendung bei der Herstellung von Tributylzinnchlorid als Katalysator in der pharmazeutischen Industrie(2)

3,2 % 31.12.2027
0.8517 ex38249992 83 1-(Cedr-8-en-9-yl)ethanon (CAS RN 32388-55-9) mit einer Reinheit von 70 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT 0 % 31.12.2024
0.8499 ex38249992 86 Tallöl-Fett-Amide, N,N-Dimethyl- (CAS RN 68308-74-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8498 ex38249993 33

Zubereitung mit einem Gehalt an:

Calciumrel-(1R,2S)-cyclohexan-1,2-dicarboxylat (CAS RN 491589-22-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT,

Zinkdistearat (CAS RN 557-05-1) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT,

C.I. Pigment Blue 29 (CAS RN 57455-37-5) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT, und

C.I. Pigment Violet 15 (CAS RN 12769-96-9) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT

0 % 31.12.2027
0.8497 ex38249993 36 Zubereitung mit einem Gehalt an Calciumrel-(1R,2S)-cyclohexan-1,2-dicarboxylat (CAS RN 491589-22-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, und an Zinkstearat (CAS RN 557-05-1) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT 0 % 31.12.2027
0.8514 ex38249996 43 Durch 2-(Ethylthio)ethanthiol funktionalisiertes Silikagel mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % 31.12.2027
0.8491 ex39072999 70 Poly(oxy-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylencarbonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 29658-26-2) mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 35 GHT 0 % 31.12.2027
0.8504

ex40093100

ex40093200

10

20

Mehrlagige Rohre aus Kautschuk, verstärkt mit Aramidfasern, auch mit Polyamid-Verbindungselementen und Stahlklemmen, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kondensatoren in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen(2) 0 % 31.12.2027
0.8480 ex73269098 60

Schaufelkranz von der zur Befestigung von Schaufeln zur Gasflussregelung verwendeten Art:

aus Eisen oder Stahllegierung,

mit einer Hitzebeständigkeit von 830 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1050 °C,

mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92 mm,

mit Aussparungen zur Aufnahme der Schaufeln der Gasflussregelung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern(2)

0 % 31.12.2027
0.8512 ex73269098 70

Scheibe von der zur Gewährleistung der Breite des Gasstromkanals verwendeten Art:

aus Eisen oder Stahllegierung,

mit einer Hitzebeständigkeit von 830 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1050 °C,

mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92,5 mm,

mit einem Innendurchmesser von nicht mehr als 62 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern(2)

0 % 31.12.2027
0.8464 ex76090000 40

Flammgelöteter Aluminiumblock für Rohrverbindungen in Kraftfahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kühlsystemen mit Turbolader und/oder Kühlern für Automatikgetriebe mit:

extrudierten, gekrümmten Anschlussrohren mit einem Außendurchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,

einem Gewicht von 0,02 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25 kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kühlsystemen in Fahrzeugen des Kapitels 87(2)

0 % p/st 31.12.2027
0.8503 ex76090000 50

Bearbeitete Aluminiumkomponenten mit:

einem Magnesiumgehalt von 0,55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,61 GHT,

einem Siliciumgehalt von 0,55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,61 GHT,

einem Härtungszustand T5 oder T6,

einer Masse von 0,05 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,2 kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von CO2-Kühlsystemen in Kraftfahrzeugen(2)

0 % p/st 31.12.2027
0.8493 ex76090000 60

Anschlussblöcke aus Aluminium:

mit einem Gewicht von 3 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 g,

hergestellt aus 6061-T6 oder 6060-T6 oder 6082-T6 Aluminium,

integraler Bestandteil der Schlauchleitung von Klimaanlagen oder Ölkühlungsleitungen oder Luftbremsleitungen oder Wasserkühlleitungen,

mit Aussparungen (Anschlussstutzen) oder Splines (Pilotbohrung) oder Gewinden, die eine Montage in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen oder anderen Klimaanlagen ermöglicht (auch als Reihenbauweise bezeichnet),

mit Anschlussstutzen zum Löten oder Befestigen,

mit mindestens 1 Durchgangsloch mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,

zur Herstellung von Kühl- und Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge(2)

0 % p/st 31.12.2027
0.8466 ex84099100 33

Nockenwellenlagerung für einen Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, hergestellt aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, mit:

einem Gewicht von 4,0 kg oder mehr, aber nicht mehr als 5,5 kg,

einer Wandstärke von 2,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren(2)

0 % p/st 31.12.2027
0.8469 ex84099100 38 Kurbelgehäuse für 4-Zylinder-Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren(2) 0 % 31.12.2027
0.8483 ex84149000 15

Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung:

mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm,

mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm,

mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben,

auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren(2)

0 % 31.12.2027
0.8494 ex84149000 25

Scrollverdichter-Gehäuse aus einer Aluminiumlegierung mit:

einer Hitzebeständigkeit von 200 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 °C,

einem oder mehreren für die Montage eines Stellantriebs geeigneten Befestigungspunkten,

von der bei der Herstellung von Turboladern verwendeten Art(2)

0 % 31.12.2027
0.8465 ex84159000 15

Elektrisch verschweißte Verteiler für den Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen:

bestehend aus einem durch Ausstanzen eines Aluminiumbands und anschließende Lichtbogenverschweißung der Kanten hergestellten Rohr,

mit internen Leitblechen, die für einen korrekten Kühlmittelfluss sorgen,

mit einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 460 mm,

mit einem Durchmesser von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm,

mit einem Gewicht von 0,01 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,45 kg,

auch mit Aluminium-Anschlussblöcken,

zur Verwendung bei der Herstellung von Klimaanlagen in Fahrzeugen des Kapitels 87(2)

0 % p/st 31.12.2027
0.8458 ex85015350 50

Asynchronfahrmotor:

mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW,

mit einem Flüssig-Kühlsystem,

mit einer Gesamtlänge von 580 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 730 mm,

mit einer Gesamtbreite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 670 mm,

mit einer Gesamthöhe von 510 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 mm,

mit einem Gewicht von nicht mehr als 390 kg,

auch mit Untersetzungsgetriebe,

auch mit Startergenerator,

mit zwei Befestigungspunkten,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektroantrieben für Hybridbusse(2)

0 % 31.12.2027
0.8508 ex85051110 78

Zwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden Außenabmessungen:

einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 205 mm,

einer Breite von 58 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 mm,

einer Höhe von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm,

mit einem mittig montierten Bolzen

0 % 31.12.2027
0.8453 ex85123090 40

Gerät zur Simulation des Motorgeräusches bei reduzierter Geschwindigkeit eines Hybrid- oder Elektrofahrzeugs:

mit mindestens einer Leiterplatte und einem Lautsprecher,

in einem Gehäuse aus Kunststoff mit Halterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87(2)

0 % 31.12.2027
0.8460 ex85371091 43

Elektronische Fahrwerkssteuerung

mit einer Leiterplatte in einem Gehäuse aus Kunststoff,

mit LIN- und CAN-Bus,

mit einem programmierbaren Speicher,

mit einem Signalprozessor,

mit einer Betriebsspannung von 9 V (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V (Gleichstrom),

mit mindestens einem Stecker,

auch mit Metallhalterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87(2)

0 % 31.12.2027
0.8461 ex87085020 18

Gelenkwelle für die Drehmomentübertragung vom Getriebe zur Hinterachse, aus:

zwei Kardanwellen,

einem universellem Zentralgelenk,

einem Zentrallager mit Aufhängung in einer Kunststoffabdeckung,

einem Universalgelenk an beiden Enden der Welle,

Gleit-, Rohr- und Endgabeln,

einer Länge von 1,4 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,4 m,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87(2)

0 % 31.12.2027
0.8507 ex87149990 50 Hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich Elektrofahrrädern(2) 0 % 31.12.2027

Fußnote(n):

(1)

Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der Endverwendung gemäß des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013.

(2)

Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der Endverwendung gemäß des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013.

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