ANHANG VO (EU) 2023/1193

ZU DEN IN DEN ABWICKLUNGSPLAN DER CCP AUFZUNEHMENDEN SZENARIEN

Arten von Szenarien

(Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 12 Absatz 7 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/23)

Faktoren zur Beschreibung der Arten von Szenarien

(Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 12 Absatz 7 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/23)

Ausfallszenario — Erfolglose Sanierung, da die CCP nicht über ausreichende Mittel und Instrumente für eine erfolgreiche Sanierung verfügt Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem die CCP weder Liquiditätsengpässe vollständig beseitigt noch Regelungen für die Verlustzuweisung getroffen hat, die ungedeckte Kreditverluste vollständig ausgleichen. Infolgedessen reichen die Mittel und Instrumente der Sanierung nicht aus, um Verluste aufzufangen und die Finanzmittel wieder auf das rechtlich vorgeschriebene Mindestmaß aufzustocken.
Ausfallszenario — Erfolglosigkeit der Regelungen für die Verlustzuweisung Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem die im Sanierungsplan festgelegten Regelungen für die Verlustzuweisung der CCP nicht wie vorgesehen funktionieren und infolgedessen die geplanten Mittel oder Instrumente zum Zeitpunkt der Sanierung nicht oder nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen.
Ausfallszenario — Mehrere Clearingmitglieder kommen ihren Verpflichtungen gemäß den Sanierungsmaßnahmen der CCP nicht nach Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem mehrere Clearingmitglieder ihren Verpflichtungen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen der CCP nicht nachkommen. Ist die Gruppe der zahlungsunfähigen Clearingmitglieder ausreichend groß oder führt die Nichterfüllung der Verpflichtungen zu einem allgemeinen Vertrauensverlust in die CCP, so ist die CCP möglicherweise nicht mehr in der Lage, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen.
Ausfallszenario — Zeitplan der Abwicklungsmaßnahmen Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem die zuständigen Behörden beschließen, dass die Abwicklung eingeleitet werden sollte, bevor einige der im Sanierungsplan der CCP vorgesehenen Maßnahmen oder Instrumente angewendet werden. In diesem Szenario haben die zuständigen Behörden festgestellt, dass die Anwendung von Maßnahmen oder Instrumenten zur Sanierung unter den vorherrschenden Marktbedingungen die Finanzstabilität und/oder die Kontinuität kritischer Funktionen gefährden könnte.
Nichtausfallszenario — Anlagerisiken Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem Verluste aus Anlagen der Einschusszahlungen oder des Ausfallfondsvermögens entstehen könnten, beispielsweise wenn die Gegenpartei einer Anlage ausfällt. Eine CCP muss solche Verluste möglicherweise tragen, wenn die Instrumente zur Verlustzuweisung in den Regeln der CCP sie nicht auf andere Weise abdecken. Verluste könnten auch durch die Anlage eigener Finanzmittel einer CCP, einschließlich SITG und SSITG, entstehen. Anlageverluste könnten plötzlich eintreten.
Nichtausfallszenario — Ausfall eines Anbieters von Dienstleistungen Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem die CCP infolge des Ausfalls eines Originators, einer Verwahrstelle, einer Zahlungs- oder Abwicklungsbank, eines Zahlungsverkehrssystems, eines Wertpapierabrechnungssystems oder eines anderen Unternehmens, das ähnliche Dienstleistungen erbringt, den rechtzeitigen Zugang zu ihren Vermögenswerten verlieren, keine Einschusszahlungen mehr einfordern oder nicht mehr in der Lage sein könnte, unbare Sicherheiten oder Anlagen in Barmittel umzuwandeln. Dies könnte zu Liquiditäts- und/oder Solvenzproblemen einer CCP führen, je nach Art oder Folgen des Ausfalls und der Zeit, die benötigt wird, um wieder Zugang zu den Vermögenswerten zu erhalten.
Nichtausfallszenario — Operative Risikoereignisse Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem finanzielle Verluste oder Liquiditätsprobleme durch verschiedene operative Fehler entstehen, beispielsweise durch menschliches Versagen, Ausfall der Informationstechnologie, Betrug, Cyberangriffe oder Nichterfüllung der Pflichten von Verkäufern oder Anbietern von Dienstleistungen. Einer CCP können direkt operative Verluste (Primärverluste) oder operative Verluste aufgrund rechtlicher Schritte von dem Ereignis betroffener Dritter (Sekundärverluste) entstehen. Operative Risikoereignisse können plötzlich eintreten, doch kann es bei bestimmten Verlusten, insbesondere bei Sekundärverlusten, Jahre dauern, bis sie vollständig eintreten.
Nichtausfallszenario — Finanzielle Verluste (umfassende Regelungen für die Verlustzuweisung für Verwahrungs- und Anlageverluste, die der CCP infolge ihrer Clearing- und Abwicklungstätigkeit entstehen) Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem die CCP nicht über ausreichende Finanzmittel oder Instrumente zur Deckung nicht ausfallbedingter Verluste verfügt (einschließlich der Verluste aufgrund rechtlicher Risiken, einschließlich rechtlicher, regulatorischer, durchsetzungsbezogener oder vertraglicher Sanktionen, die zu erheblichen Verlusten oder Unsicherheiten für die CCP führen und sich erst langfristig einstellen können). In diesem Szenario wären die nicht ausfallbedingten Verluste größer als das Kapital und die Finanzierungsquellen der CCP für Notfälle (z. B. Versicherungen, Bürgschaften der Muttergesellschaften). In einem alternativen Szenario, bei dem die Clearingmitglieder der CCP ebenfalls Verluste zu tragen hätten, würden die insgesamt verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die Verluste zu decken und/oder das Kapital wieder auf das erforderliche Mindestmaß aufzustocken.
Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem die im Sanierungsplan festgelegten Vorkehrungen der CCP zur Deckung (spezifischer) nicht ausfallbedingter Verluste nicht genutzt werden können oder nicht wie vorgesehen funktionieren. Infolgedessen stehen die geplanten Mittel oder Instrumente zum Zeitpunkt der Sanierung nicht oder nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung.
Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem die Clearingmitglieder der CCP ihren Verpflichtungen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen der CCP nicht nachkommen. In diesem Szenario kommen die Clearingmitglieder den geltenden Verpflichtungen zur Verlustzuweisung oder Wiederauffüllung nicht nach.
Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem die Anteilseigner der CCP die Sanierungsmaßnahmen der CCP nicht unterstützen. In diesem Szenario decken die Muttergesellschaft der CCP oder andere Anteilseigner die nicht ausfallbedingten Verluste der CCP, die nicht anderweitig zugewiesen werden, nicht und/oder sind nicht bereit, die CCP zu rekapitalisieren, unabhängig davon, ob es eine vertragliche Verpflichtung, eine Bürgschaft der Muttergesellschaft oder eine ähnliche Vereinbarung zur Bereitstellung von Finanzmitteln gibt oder nicht.
Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem die zuständigen Behörden beschließen, dass die Abwicklung eingeleitet werden sollte, bevor einige der Maßnahmen oder Instrumente zur Sanierung angewendet werden oder die CCP abgewickelt wird. In diesem Szenario stehen die Sanierungs- und Abwicklungsvereinbarungen der CCP im Einklang mit den Grundsätzen für Finanzmarktinfrastrukturen, die zuständigen Behörden haben jedoch festgestellt, dass ihre Anwendung unter den vorherrschenden Marktbedingungen die Finanzstabilität und/oder die Kontinuität der kritischen Funktionen gefährden könnte.
Ereignisse, die sowohl ausfallbedingte als auch nicht ausfallbedingte Verluste verursachen — Dieses Szenario befasst sich mit der Situation, in der es infolge eines einzelnen Ereignisses oder infolge mehrerer Ereignisse, die innerhalb einer kurzen Zeitspanne auftreten, zu gleichzeitigen ausfallbedingten und nicht ausfallbedingten Verlusten kommt

Ausarbeitung eines Szenarios, bei dem es bestimmte Unternehmen gibt, die wesentliche Ursachen sowohl für ausfallbedingte als auch nicht ausfallbedingte Verluste sind; spezifische Szenarien, die die Auswirkungen von Ausfallereignissen auf diese Unternehmen analysieren, können von Bedeutung sein.

Berücksichtigung von Fällen, bei denen nicht ausfallbedingte Verluste von Clearingmitgliedern getragen werden, was sich auf den Pfad der Verlustausbreitung auswirkt, und bei denen es wesentliche Unterschiede zwischen verschiedenen Kombinationen von Ausfall- und Nichtausfallereignissen in Bezug auf die verfügbaren Instrumente, die Nutzung der Instrumente, die Verlustpfade oder die Auswirkungen auf die Interessenträger gibt.

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