ANHANG VO (EU) 2023/1201
Format und Länge der gemäß Artikel 4 übermittelten Stellungnahmen
Schriftliche Stellungnahmen, die der Kommission gemäß Artikel 4 dieser Verordnung übermittelt werden, sind in einem Format einzureichen, das der Kommission die elektronische Verarbeitung der Unterlagen und insbesondere die Digitalisierung und Zeichenerkennung ermöglicht.
Dabei sind folgende Anforderungen zu beachten:
- a)
- Der Text (A4-Format) muss gut lesbar sein und die Blätter dürfen nur einseitig (also nicht auf der Vorder- und Rückseite) beschrieben sein.
- b)
- Auf Papier vorgelegte Unterlagen sind so miteinander zu verbinden, dass die Verbindung leicht gelöst werden kann (sie dürfen also nicht gebunden oder in anderer Weise, z. B. mit Klebstoff, Heftklammern o. Ä., fest zusammengefügt werden).
- c)
- Es ist eine gängige Schriftart (z. B. Times New Roman, Courier oder Arial) mit einer Schriftgröße von mindestens 12 pt im Haupttext und mindestens 10 pt in den Fußnoten zu verwenden, bei einem Zeilenabstand von 1 sowie einem Abstand von mindestens 2,5 cm zu den vier Seitenrändern (höchstens 4700 Zeichen pro Seite).
- d)
- Die Seiten und Absätze jedes Dokuments sind fortlaufend zu nummerieren.
Schriftliche Stellungnahmen, die der Kommission gemäß Artikel 4 dieser Verordnung übermittelt werden, dürfen nicht länger als 50 Seiten sein. Anhänge zu diesen Stellungnahmen werden nicht auf die geltende Obergrenze für Seitenzahlen angerechnet, sofern die Anhänge eine bloße Beweis- oder Hilfsfunktion haben und in Bezug auf Anzahl und Länge nicht unverhältnismäßig sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.