Artikel 2 VO (EU) 2023/121

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt berichtigt:

1.
Anhang III Teil B Nummer 1 (Technologische Zusatzstoffe) wird wie folgt berichtigt:

a)
In Buchstabe c wird folgender Eintrag angefügt:

E 412 Guarkernmehl

b)
Unter Buchstabe d wird der Eintrag für „E 412 Guarkernmehl” gestrichen

2.
In Anhang V Teil A Abschnitt A1 (Lebensmittelzusatzstoffe einschließlich Träger) erhält der Eintrag für „E 553b Talkum” folgende Fassung:

E 553b Talkum

    Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs

    Wurstwaren auf Fleischbasis

Für Wurstwaren auf Fleischbasis nur Oberflächenbehandlung

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