ANHANG IX VO (EU) 2023/1214
ANHANG XXIX
Gegenstand der Befreiung | Geltungsbeginn | Ablauf der Geltungsdauer |
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Beförderung von Rohöl des KN-Codes 270900 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sachalin II (Сакакин-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff nach Japan, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung. | 5. Dezember 2022 | 31. März 2024 |
Anhang XXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
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