Artikel 2 VO (EU) 2023/131

Die Einfuhren unter den in Artikel 1 genannten TARIC-Codes oder unter entsprechenden künftigen Codes mit Ursprung in der Volksrepublik China unterliegen gemäß Artikel 56 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 der Überwachung, damit die Kommission die statistische Entwicklung der Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken verfolgen kann.

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