ANHANG II VO (EU) 2023/1324

Anhang VI Nummer 6 der Verordnung (EU) 2023/194 erhält folgende Fassung:

6.
Maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun für jeden Mitgliedstaat und Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf und den jeder Mitgliedstaat auf seine Thunfischfarmen im Ostatlantik und im Mittelmeer aufteilen darf

Tabelle A

Maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Thunfisch
Anzahl Betriebe Kapazität (in Tonnen)
Griechenland 2 2100,00
Spanien 4 11852,00
Kroatien 4 7880,00
Italien 2 9370,00
Zypern 0 0
Malta 6 16579,65
Portugal 2 500,00

Tabelle B

Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf (in Tonnen)
Griechenland 649,00
Spanien 8237,93
Kroatien 2947,00
Italien 1100,00
Zypern 0
Malta 11842,61
Portugal 350,00

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