Artikel 1 VO (EU) 2023/1334

Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung für den im Anhang genannten Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen” einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

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